Verwaltungsgericht Braunschweig
Az: 6 A 101/13
Urteil vom 21.01.2014
Anmerkung des Bearbeiters
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Tatbestand
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Der Kläger wendet sich dagegen, dass die Beklagte ihm wegen Nichtvorlage eines angeordneten Eignungsgutachtens die Fahrerlaubnis entzogen hat.
Der Kläger war im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse BE. Am 13. Juli 2012 verurteilte ihn das Amtsgericht F. wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Marihuana) in nicht geringer Menge in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde (Az. G.). Zur Begründung der positiven Sozialprognose für den Kläger führte des Amtsgericht aus, der Kläger stehe inzwischen nach erfolgreich absolvierter Ausbildung im Berufsleben, sei motiviert, seinen Meister zu machen, und habe darüber hinaus glaubhaft erklärt, mit dem Freundeskreis, der ihn zu den Taten verleitet habe, nichts mehr zu tun zu haben; darüber hinaus seien keine weiteren strafrechtlich relevanten Vorwürfe bei der Staatsanwaltschaft bekannt geworden. In der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht gab der Kläger ausweislich der Sitzungsniederschrift an, dass er selbst auch abhängig gewesen sei und seit 2007 täglich geraucht habe. Wegen der Ausbildung und der berufsbezogenen Prü[…]