Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de
Ein Kündigungsausschluss in einem Wohnraummietvertrag der länger als 4 Jahre läuft, ist wegen unangemessener Mieterbenachteiligung unwirksam. Der zulässige 4-Jahreszeitraum bezieht sich auf den Zeitraum vom Vertragsabschluss bis zur erstmaligen Kündigungsmöglichkeit (BGH, Urteil vom 08.12.2010, Az.: VIII ZR 86/10).[…]