Wird im Rahmen eines Räumungsprozesses zwischen den Parteien eines Wohnraummietverhältnisses in einem Prozessvergleich ein bestimmter Mietrückstand festgestellt und vereinbart, dass der Rückstand ratenweise zu tilgen ist, so stellt die vom Mieter für den Fall der nicht rechtzeitigen Erfüllung der Ratenzahlungspflicht übernommene Verpflichtung, die Mietwohnung zu räumen, jedenfalls dann kein gemäß § 555 BGB unwirksames Vertragsstrafeversprechen dar, wenn im Zeitpunkt des Vergleichsschlusses der Räumungsanspruch des Vermieters bei Zugrundelegung des im Vergleich festgestellten Mietrückstands begründet war (BGH, Urteil vom 14.10.2009, Az.: VIII ZR 272/08).[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de Landgericht Lüneburg – Az.: 3 S 56/21 – Hinweisbeschluss vom 11.02.2022 In dem Rechtsstreit hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg am 11.02.2022 beschlossen: 1.) Die Beklagten werden darauf hingewiesen, dass die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Winsen (Luhe) vom 26.10.2021 – 24 C 126/21 – gern. § […]