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Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister – Unzulässigkeit

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OLG Frankfurt am Main, Az.: 2 Ss-OWi 1059/15, Beschluss vom 03.03.2016
Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Limburg a. d. Lahn wird das Urteil des Amtsgerichts Weilburg vom 13. Juli 2015 aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde und die der Betroffenen insoweit entstandenen notwendigen Auslagen, an das Amtsgericht Weilburg zurückverwiesen.
Gründe
Das Regierungspräsidium Kassel verhängte mit Bußgeldbescheid vom 12. Januar 2015 gegen die Betroffene wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h eine Geldbuße von 160,00 €. Hiernach befuhr die Betroffene am … Oktober 2014 um 11:04 Uhr mit dem PKW, amtliches Kennzeichen A, in Stadt1 die …straße in Richtung Ortsmitte. Obwohl die zulässige Höchstgeschwindigkeit dort auf 30 km/h begrenzt ist, wurde das Fahrzeug der Betroffenen in Höhe des Hauses … mit einer Geschwindigkeit von 52 km/h (nach Toleranzabzug) gemessen.

Das Messergebnis, auf welches der Erlass des Bußgeldbescheides zurückzuführen war und welches als maßgebliches Beweismittel für die Überführung der Betroffenen in Betracht gekommen wäre, wurde durch die stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage des Typs ESO ES 3.0 ermittelt. Die erforderliche Aufbereitung der Messdaten erfolgte vorliegend dergestalt, dass die Mitarbeiterin der Gemeinde, die Zeugin Z1, nach Abschluss der Messung gemeinsam mit dem Mitarbeiter A der Firma B, bei der die Gemeinde Stadt1 das die Messung durchführende Messgerät geliehen hat, die Messrohdaten entnahm und auf einen USB-Stick überspielte. Diesen USB-Stick nahm der Mitarbeiter der Firma B an sich; zu diesem Zeitpunkt verblieben keinerlei Rohdaten der Messung bei der Gemeinde Stadt1. Der Mitarbeiter A der Firma B führte sodann die Bildaufbereitung bzw. Bildauflistung durch und gab nach durchgeführter Arbeit die Messdaten an die Gemeinde Stadt1 zurück, bei der die weitere Auswertung der Messdaten erfolgte.

Auf den gegen den Bußgeldbescheid von der Betroffenen eingelegten Einspruch sprach sie das Amtsgericht Weilburg mit Urteil vom 13. Juli 2015 aus Rechtsgründen mit der Begründung frei, die dem Geschwindigkeitsv[…]


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