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Rechtsanwälte Kotz GbR

Sicherheitsleistung nach den Besonderen Vertragsbedingungen VHB Bund

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LG Berlin, Az.: 20 O 272/12, Urteil vom 07.03.2013
1. Die Beklagte wird verurteilt, die Vertragserfüllungsbürgschaft der … Versicherung AG (Deutschland), Bürgschaftsurkunde Nr. …, ausgestellt über 1.644.386,18 € an die Klägerin herauszugeben.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 0,8 % p. a. aus 1.397.728,20 € und in Höhe von 1,1 % p. a. aus 246.657,93 € seit dem 13. September 2011 bis zur Rückgabe der im Urteilstenor zu Ziffer 1. genannten Bürgschaftsurkunde zu zahlen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4. Das Urteil ist zu Ziffer 1. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.644.386,18 €, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 10 % vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin ist eine Arbeitsgemeinschaft, die sich für Durchführung von Bauarbeiten betreffend Rohbauarbeiten für den Neubau des Bundesnachrichtendienstes zusammengeschlossen hat. Wegen der Einzelheiten wird auf den Arbeitsgemeinschaftsvertrag in Auszügen in der Anlage K 17, Bl. 210 ff. d. A. Bezug genommen.

Symbolfoto: SuccessphotoBigstock

Am 16.09.2008 bekam die Klägerin den Auftrag für die Rohbauarbeiten des Neubaus. Als Auftraggeber wurde in der Auftragserteilung das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Referat VI A 5 bezeichnet. Weiter heißt es in der Auftragserteilung: „Aufgrund ihres o. g. Angebotes erhalten Sie hiermit den Auftrag zur Ausführung der oben bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung Bundesamt für Immobilienaufgaben vertreten durch Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung.“ Unter Nr. 4 der besonderen Vertragsbedingungen findet sich eine Regelung über die Stellung von Sicherheiten. Wegen der Einzelheiten der vertraglichen Vereinbarung wird auf die Anlage K 1, Bl. 11 ff. d. A. Bezug genommen.

Die Klägerin brachte vertragsgemäß eine Bürgschaft der … Versicherung AG, in der als Auftraggeber bezeichnet war: „Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, … 87, … Berlin.“ Wegen der Einzelheiten wird auf die Anlage K 3, Bl. 16 d. A. Bezug genommen.

Am 25.05.2011 erfolgte die Abnahme, wegen der Einzelheiten wird auf das Protokoll in der Anlage K 4, Bl. 17 d. A. Be[…]


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