Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Krankmeldung im Urlaub – Was muss man beachten?

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Krank im Urlaub – Was Arbeitnehmer wissen sollten
Lange haben Sie auf den Urlaub gewartet und sind dann auch noch krank geworden. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern bringt auch noch viele Fragen mit sich. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen bezahlten Urlaub. Allerdings wirkt sich eine Krankschreibung im Urlaub nicht auf den Anspruch auf Urlaub aus. Trotzdem muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber unverzüglich über die Krankmeldung informieren. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Ausland muss den hiesigen Anforderungen genügen. Wird der Arbeitnehmer im Urlaub krank, ist er nicht auch zwangsläufig dazu verpflichtet, den Urlaub abzubrechen. In diesem Artikel erfahren Sie mehr zu den Rechten und Pflichten bei einer Krankmeldung im Urlaub.

[toc]
Krankheit im langersehnten Erholungsurlaub?
(Symbolfoto: Estrada Anton/Shutterstock.com)

Kein Mensch auf der Welt ist vor Krankheiten gefeit und für gewöhnlich treten diese Krankheiten immer ungeplant und dementsprechend zu einem absolut unpassenden Zeitpunkt auf. Insbesondere im Erholungsurlaub sind derartige Krankheit sehr ärgerlich, da der Erholungsurlaub von einem Arbeitnehmer in der gängigen Praxis mit gewissen Tätigkeiten – beispielsweise einer Urlaubsreise oder der Freizeit mit Familie oder Freunden – verplant ist. Unabhängig davon, ob es sich um einen Unfall oder um eine simple Magenverstimmung handelt lautet die gute Nachricht jedoch, dass die entsprechenden Urlaubstage nicht immer zwingend ersatzlos als verloren gelten.
Plötzlich krank im Urlaub – Fast jeder Arbeitnehmer hat es schon erlebt
Der Urlaub ist für den Arbeitnehmer die schönste Zeit des Jahres. Insbesondere dann, wenn der Urlaub bereits seit längerer Zeit mit einer Reise geplant oder gebucht gewesen ist, macht sich die Vorfreude auf diese Zeit schon sehr frühzeitig breit. Am Urlaubsziel angekommen geht es jedoch mit Schmerzen oder Fieberkrämpfen los und es stellt sich neben dem Wunsch nach einer raschen Genesung die Frage, wie der vergeudete Urlaub wieder zurückerlangt werden kann. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass es sich bei dem Jahresurlaub nun einmal um eine begrenzte Zeitspanne handelt und dass dementsprechend nach dem Urlaub wieder eine lange Zeitspanne der Arbeit ins Land geht, bevor der nächste U[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv