LG Düsseldorf – Az.: 33 O 11/18 – Urteil vom 03.08.2018
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den Schaden zu ersetzen, der der Klägerin aus und/oder im Zusammenhang mit der Fehlleitung und/oder dem Verlust der Sendung der T , Lieferschein xxx vom 14. Februar 2017 sind, Gewicht 57 Kilo in der Zeit ab dem 16. Februar.2017 auf dem Gütertransport ab L nach Y, China, zum Transport zum Flughafen Düsseldorf und oder im Zusammenhang mit der weiteren Sendung der T, Lieferschein Nummer SIPN xxx vom 16. Februar 2017 nach M Pakistan zum Transport zum Flughafen Frankfurt entstanden ist und/oder entstehen wird.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist bezüglich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Ersatzpflicht der Beklagten bezüglich des Verlustes von zwei Sendungen der T.
Die T in L beauftragte die Klägerin am 15. Februar 2017 mit dem Transport einer Sendung bestehend aus einer Kiste mit einem Gewicht von 57 kg zu der Lieferschein Nr. xxx nach Y in China. Die Klägerin beauftragte wiederum die Beklagte mit Abholung der Sendung in L, Herstellung der Versandbereitschaft der Sendung für den internationalen Transport und der Ablieferung der Sendung am Flughafen Düsseldorf bei der U.
(Symbolfoto: Ground Picture/Shutterstock.com)Weiterhin beauftragte die T in C am 16. Februar 2016 die Klägerin mit dem Transport einer Sendung nach L in Pakistan. Wiederum beauftragte die Beklagte diese Sendung in C abzuholen, zu labeln, die Versandbereitschaft für den internationalen Transport herzustellen und die Sendung zum Flughafen Frankfurt per Lkw zu befördern und sie dort an die B Logistik und W GmbH zu übergeben.
Die Beklagte verbrachte die Sendungen sodann von L und C nach S und labelte die für den Transport nach China bestimmte Sendung mit dem Label für die Sendung nach L und transportierte die Sendung zum Flughafen Frankfurt. Die Sendung, die für Pakistan bestimmt war, versah sie sodann mit dem Label für den Transport nach China und transportierte diese Sendung zum Flughafen Düsseldorf.
Die Sendung, die für Pakistan bestimmt war, geri[…]