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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schmerzsyndrom – unfallbedingte Folge

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SG Mannheim – Az.: S 12 U 573/15 – Urteil vom 17.05.2017

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Folgen eines Arbeitsunfalls, insbesondere über den Anspruch auf Verletztenrente.

(Symbolfoto: Von Doucefleur/Shutterstock.com)

Die 1973 geborene Klägerin ist als selbstständige Backshop-Betreiberin bei der Beklagten versichert. Am 15. Juli 2012 stürzte sie bei der Arbeit in der Tiefkühlzelle und fiel auf das rechte Handgelenk. Bei ausbleibender Besserung begab sie sich am Folgetag in das Orthopädische Praxiszentrum …, von wo aus zunächst eine MRT-Abklärung veranlasst wurde. Die weitere Behandlung erfolgte in der Chirurgischen Universitätsklinik in … (Prof. …), eine neurologische Untersuchung am 04.Oktober 2012 bei Prof. … in Heidelberg. Bei im Frühjahr 2013 wieder zunehmenden Beschwerden folgte nach erneuter MRT-Untersuchung eine ambulante Operation des rechten Handgelenks in der …-Klinik … …. Vom 17. April bis 02. Mai 2014 unterzog sich die Klägerin einer Schmerztherapie in der Tagesklinik der BG-Unfallklinik … mit Unterbringung im sogenannten Patienten-Hotel.

Aufgrund einer Untersuchung am 17. Juni 2014 erstattete sodann Prof. …, Orthopäde und Unfallchirurg in …, das erste Rentengutachten über die Klägerin. Als wesentliche Unfallfolgen beschrieb er einen Zustand nach Distorsion des rechten Handgelenks sowie einen Zustand nach bone bruise des Griffelfortsatzes der Elle rechts ohne Anzeichen für eine Fraktur. Die unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit schätzte er ab 02.Mai 2014 mit unter 10 % ein. Weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen im Bereich des rechten Handgelenks seien hingegen degenerativ bedingt und nicht Unfallfolge.

Mit Bescheid vom 09.Oktober 2014 teilte die Beklagte daraufhin der Klägerin mit, wegen der Folgen ihres Arbeitsunfalles habe sie keinen Anspruch auf Rente oder sonstige Leistungen der Berufsgenossenschaft. Der Arbeitsunfall habe zu einem ausgeheilten Knochenmarksödem des Griffelfortsatzes am unteren Ende der Elle rechts sowie einer verheilten Zerrung des Handgelenkes rechts geführt. Unabhängig von dem Arbeitsunfall bestünden chronisches Schmerzsyndrom und Tennisarm re[…]


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