Erfolgsaussichten im Dieselskandal: Gericht verpflichtet Versicherer zu Deckungszusage
Im vorliegenden Fall entschied das LG Augsburg, dass die Rechtsschutzversicherung einem Versicherungsnehmer Deckung für ein Berufungsverfahren gewähren muss, nachdem sie die Deckungszusage verzögert und ohne ausreichende Begründung abgelehnt hatte, besonders unter Berücksichtigung neuer, für den Versicherungsnehmer günstiger Rechtsprechungsentwicklungen zur Dieselproblematik.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Der Versicherer verliert das Recht, die Leistung wegen fehlender Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit abzulehnen, wenn er dies dem Versicherungsnehmer nicht unverzüglich und mit Begründung mitteilt.
Eine Verzögerung von mehr als 11 Wochen für die Ablehnung ist nicht unverzüglich.
Neuentwicklungen in der Rechtsprechung, die nach der Deckungsablehnung auftreten, müssen in der Bewertung der Erfolgsaussichten berücksichtigt werden.
Das Gericht verpflichtet die Versicherung zur Deckungszusage für das Berufungsverfahren vor dem OLG Stuttgart.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Versicherung auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung.
Der Streitwert wurde auf 9.703,42 € festgesetzt.
Entscheidungen der Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung bietet finanzielle Sicherheit, wenn Versicherte ihre rechtlichen Interessen durchsetzen möchten. Ob im Arbeits-, Miet- oder Verkehrsrecht – die Versicherung übernimmt die Kosten für einen Rechtsstreit. Doch nicht jede beabsichtigte Rechtsverfolgung wird von der Police gedeckt. Entscheidend sind die Erfolgsaussichten des jeweiligen Falls.
Die Einschätzung, ob eine konkrete Berufung Aussicht auf Erfolg hat, kann für Laien eine Herausforderung sein. Gerade bei komplexen Rechtsfragen oder neuen Entwicklungen in der Rechtsprechung ist eine professionelle Bewertung unerlässlich. Versicherer sind angehalten, ihre Entscheidungen transparent und zeitnah zu begründen.
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