Radtrunkenheit führt zu Führerscheinentzug
Nach einer erstmaligen Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad unter erheblichem Alkoholeinfluss (1,74 ‰) forderte die Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten, was das Verwaltungsgericht München auch trotz der Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a StPO für geboten erachtete. Der Betroffene, der die Trunkenheitsfahrt und die Rechtmäßigkeit der Gutachtenanforderung bestreitet, scheiterte mit seinem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis durch alle Instanzen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Auch bei einer erstmaligen Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad und einem Blutalkoholwert von 1,74 ‰ ist die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens durch die Fahrerlaubnisbehörde gerechtfertigt.
Die Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a StPO hat keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Anforderung des Gutachtens.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn der Betroffene das angeforderte Gutachten nicht vorlegt.
Der Nachweis der Trunkenheitsfahrt basiert auf polizeilichen Berichten sowie Blut- und Atemalkoholtests, deren Ergebnisse durch das Gericht als hinreichend sicher angesehen werden.
Einwände gegen die Verwertbarkeit der Blutprobe und den Atemalkoholtest wurden gerichtlich zurückgewiesen.
Die Annahme der Fahrungeeignetheit erfolgte aufgrund der Nichtvorlage des geforderten Gutachtens, nicht aufgrund eines direkten Nachweises der Alkoholabhängigkeit oder des missbräuchlichen Konsums.
Zeitliche Verzögerungen im Verwaltungsverfahren entbinden nicht von der Pflicht zur Gutachtensvorlage und rechtfertigen die sofortige Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung.
Die Interessenabwägung fällt zulasten des Betroffenen aus, da die Sicherheit des Straßenverkehrs höher wiegt als das individuelle Interesse am Führerscheinbesitz.
Fahren unter Alkoholeinfluss – eine gefährliche Mischung
Alkoholkonsum und Straßenverkehr sind eine gefährliche Kombination. Selbst geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen. Dennoch kommt es immer wieder zu Trunkenheitsfahrten, bei denen Verkehrsteilnehmer unter