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Nachlassgericht – Aufgebot unbekannter Erben

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OLG Hamm: Amtsgericht muss Erbschein-Antrag sorgfältig und gründlich prüfen
Im vorliegenden Fall beim OLG Hamm (Az.: I-15 W 313/14) geht es um die Anfechtung eines Beschlusses zur Erteilung eines Erbscheins, bei dem das Nachlassgericht aufgefordert wird, das Verfahren hinsichtlich der Erbansprüche einer Beteiligten neu zu bewerten, nachdem diese sich als alleinige Erbin dritter Ordnung aufgrund fehlender direkter Nachkommen und testamentarischer Regelungen der Erblasserin darstellt, jedoch das Vorhandensein möglicher weiterer Erben mütterlicherseits nicht abschließend geklärt werden konnte.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-15 W 313/14 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Der Beschluss des Amtsgerichts wurde aufgehoben und das Verfahren zur Entscheidung über den Erbscheinsantrag der Beteiligten zurückverwiesen, um die Erbansprüche neu zu bewerten.
Die Beteiligte beantragt die Alleinerbin zu sein, stößt aber auf das Problem unbekannter möglicher Erben mütterlicherseits, woraufhin das OLG Hamm eine gründlichere Prüfung und eventuelle Durchführung eines Aufgebotsverfahrens anordnet.
Das Amtsgericht hatte den Antrag auf einen Alleinerbschein zurückgewiesen, weil die Stellung als Alleinerbin nicht ausreichend nachgewiesen wurde; das OLG sieht jedoch Mängel in der Beweisführung und Ermittlung möglicher weiterer Erben.
Die Beteiligte hat versucht, durch Anzeigen und Anfragen mögliche Erben zu ermitteln, ohne Erfolg, was das OLG dazu veranlasst, das Verfahren zur weiteren Klärung zurück ans Amtsgericht zu verweisen.
Das Urteil unterstreicht die Wichtigkeit einer sorgfältigen Ermittlung aller potenziell erbberechtigten Personen und die Rolle des Nachlassgerichts bei der Feststellung der Erbberechtigung.
Es wird hervorgehoben, dass das Nachlassgericht bei der Ermittlung von Erben weitreichende Pflichten hat und diese nicht allein den Antragstellern überlassen kann.
Das OLG betont, dass die Beteiligte ihre Mitwirkungspflicht erfüllt hat, indem sie alle verfügbaren Informationen vorgelegt hat, und dass weitere Nachforschungen über die Existenz weiterer erbberechtigter Verwandter erforderlich sind.
Der Fall illustriert die Komplexität von Erbschaftsangelegenheiten, insbesondere wenn potenzielle Erben nicht leicht zu identifizieren sind.


Das Nachlassgericht und die Suche nach unbekannt[…]


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