Gericht bestätigt Aufbauseminar für Verkehrssünder in Probezeit
In einem Verfahren vor dem VG Gelsenkirchen wurde die Klage eines Fahranfängers, der gegen die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach einem Geschwindigkeitsverstoß innerhalb der Probezeit vorging, abgewiesen, da der Verstoß als schwerwiegende Zuwiderhandlung gilt und rechtmäßig im Fahreignungsregister eingetragen wurde. Die Entscheidung unterstreicht die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger bei schwerwiegenden Verstößen innerhalb der Probezeit, unabhängig von der Höhe der verhängten Geldbuße.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das VG Gelsenkirchen wies die Klage eines Fahranfängers ab, der sich gegen die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes innerhalb der Probezeit richtete.
Der Geschwindigkeitsverstoß des Klägers wurde als schwerwiegend eingestuft und führte zur rechtskräftigen Eintragung im Fahreignungsregister, was die Anordnung zum Aufbauseminar rechtmäßig machte.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung eines Aufbauseminars waren erfüllt, da der Verstoß innerhalb der Probezeit begangen und entsprechend sanktioniert wurde.
Eine Herabsetzung der Geldbuße auf 55 EUR änderte nichts an der Rechtslage, da die Bußgeldreform und deren Übergangsvorschriften keine Anwendung auf vor dem Stichtag begangene Taten finden.
Der Kläger trug die Kosten des Verfahrens, und das Urteil wurde wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar erklärt.
Der Fall verdeutlicht die Bedeutung der Einhaltung von Verkehrsregeln innerhalb der Probezeit und die Konsequenzen bei Verstößen.
Die Entscheidung bekräftigt die Bindung der Fahrerlaubnisbehörde an rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen und unterstreicht die Notwendigkeit, bei Verstößen innerhalb der Probezeit Aufbauseminare anzuordnen.
Die Festsetzung von Gebühren und Auslagen gegen den Kläger war aufgrund der rechtmäßigen Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar zulässig.
Aufbauseminar nach Verkehrsverstößen in der Probezeit
Fahranfänger müssen sich während der zweijährigen Probezeit besonders an die Verkehrsregeln halten. Bei schwerwiegenden Verstößen[…]