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Straßenbahnunfall mit Personenschaden – Beweislast zur Unabwendbarkeit des Unfalls

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Straßenbahnbetreiber haftet für Unfall trotz Mitverschulden – OLG Saarbrücken
In einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Az.: 4 U 15/14) wurde entschieden, dass die Berufung der Beklagten gegen ein früheres Urteil abgewiesen wird, bei dem es um Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen nach einem Straßenbahnunfall ging, bei dem die Klägerin schwer verletzt wurde. Das Gericht befasste sich mit der Beweislast zur Unabwendbarkeit des Unfalls und wies darauf hin, dass trotz des erheblichen Mitverschuldens der Klägerin die Betriebsgefahr der Straßenbahn nicht vollständig hinter diesem Verschulden zurücktritt.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 U 15/14 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Oberlandesgericht Saarbrücken wies die Berufung der Beklagten gegen ein früheres Urteil zurück, bei dem es um Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen nach einem Straßenbahnunfall mit schweren Verletzungen ging.
Die Beweislast zur Unabwendbarkeit des Unfalls lag bei der Betreiberin der Straßenbahn, die nicht nachweisen konnte, dass der Unfall für den Straßenbahnführer unvermeidbar war.
Trotz des erheblichen Mitverschuldens der Klägerin, die die Gleise ohne ausreichende Aufmerksamkeit betrat, trat die Betriebsgefahr der Straßenbahn nicht vollständig hinter diesem Verschulden zurück.


Straßenbahnverkehr – eine besondere Betriebsgefahr
Eine Straßenbahn ist ein großes und schweres Fahrzeug, das sich auf festgelegten Schienen bewegt. Zwar verfügt sie über moderne Sicherheitssysteme, dennoch birgt ihr Betrieb Gefahren für Fahrgäste und andere Verkehrsteilnehmer.

Kommt es zu einem Straßenbahnunfall, stellt sich häufig die Frage nach der Verantwortlichkeit. Insbesondere bei Personenschäden ist zu klären, ob ein Mitverschulden des Geschädigten vorliegt und wie die Betriebsgefahr der Bahn zu bewerten ist.

Das Gesetz sieht den Betreiber einer Straßenbahn in der Beweispflicht, einen Unfall unvermeidbar gewesen zu sein. Diese Pflicht berücksichtigt die erhöhte Gefährdungslage, die vom Schienenverkehr ausgeht. Eine ausgewogene Abwägung aller Umstände ist für eine gerechte Haftungsverteilung entscheidend.

Haben Sie einen ähnlichen Straßenbahnunfall […]


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