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Wann liegt ein unzulässiges Teil-Urteil vor?

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OLG Oldenburg: Verzahnung von Verträgen erfordert ganzheitliche Betrachtung

Das Urteil des OLG Oldenburg (Az.: 2 U 115/23) hebt ein Teilurteil des Landgerichts Oldenburg auf, weil die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen besteht, insbesondere aufgrund der Verknüpfung zweier Klageforderungen durch eine Hilfsaufrechnung der Beklagten, und verweist den Fall zur erneuten Verhandlung zurück. Im Kern geht es um die Forderung des Klägers auf Vergütung für Leistungen im Zuge eines Caféumbaus und die darauf bezogene Hilfsaufrechnung der Beklagten wegen Mängeln, die das Teilurteil des Landgerichts in unzulässiger Weise zu trennen versuchte.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 U 115/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

OLG Oldenburg hebt Landgerichts Teil-Urteil auf.
Zurückverweisung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung.
Fall betrifft Vergütungsforderung für Caféumbau-Leistungen.
Beklagte rechnet Hilfsweise wegen Mängeln auf.
Landgericht trennte unzulässigerweise Klageforderungen.
OLG sieht Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen.
Entscheidung berührt Rechtsauffassungen zu Teilurteilen und Hilfsaufrechnungen.
Relevanz der korrekten Verknüpfung von Ansprüchen und Gegenansprüchen im Prozess.
Wichtigkeit der Vermeidung widersprüchlicher Urteile.
Bedeutung einer umfassenden Betrachtung aller prozessualen Ansprüche.


Rechtsthemen rund um Teil-Urteile
Bei Gerichtsverfahren kann es vorkommen, dass nicht alle Streitpunkte auf einmal entschieden werden. In solchen Fällen ist die Möglichkeit eines Teil-Urteils vorgesehen. Hierbei befasst sich das Gericht zunächst nur mit Teilen des Rechtsstreits und trifft dazu eine (vorläufige) Entscheidung.

Allerdings dürfen Teil-Urteile bestimmte Grenzen[…]


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