Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – unfallkompatible Schäden bei Vorliegen von Vorschäden

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de

Unfall-Klage abgewiesen: Beweislage zu komplex für Schaden-Nachweis

Im Fall LG Hamburg, Az.: 323 O 179/13, vom 02.06.2015 wurde die Klage eines Eigentümers eines Pkw Porsche, der Schadensersatzansprüche wegen eines Verkehrsunfalls geltend machte, abgewiesen, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Schäden am Fahrzeug tatsächlich auf diesen Unfall zurückzuführen sind und nicht auf frühere Ereignisse. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 323 O 179/13 >>>

✔ Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kläger forderte Schadensersatz für einen Pkw Porsche Boxter nach einem Verkehrsunfall, konnte jedoch nicht beweisen, dass die Schäden auf diesen Unfall zurückzuführen waren.
  • Der Kläger wurde als Fahrzeugeigentümer und sein Bruder als Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls angegeben; die Beklagte bestritt die Eigentümerstellung und das Unfallgeschehen.
  • Das Gericht wies die Klage ab, da nicht alle Fahrzeugschäden eindeutig dem behaupteten Unfall zugeordnet werden konnten, insbesondere wegen vorhandener Vorschäden.
  • Ein Sachverständigengutachten konnte die Zuordnung der Schäden zum Unfall nicht eindeutig klären; einige Schäden passten nicht zum geschilderten Unfallhergang.
  • Die Klage wurde abgewiesen, da der Kläger die notwendigen Beweise für eine eindeutige Schadenszuordnung zum Unfall nicht erbringen konnte.
  • Die Kosten des Rechtsstreits wurden dem Kläger auferlegt.
  • Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen eine Sicherheitsleistung.

Schadenszuordnung bei Fahrzeugunfällen

Fahrzeugschäden sind eine der Hauptfolgen von Verkehrsunfällen. Doch nicht immer lassen sich auftretende Mängel eindeutig dem konkreten Unfallereignis zuordnen. Häufig bestehen Vorschäden am Fahrzeug, deren Ursache und Umfang ungeklärt ist. In solchen Fällen stellt sich die Frage, welche Beschädigungen unfallkompatibel sind und für welche die Haftung getragen werden muss. Eine korrekte Zuordnung der Schäden ist entscheidend für die Regulierung und die Durchsetzung von Ansprüchen. Grundlage dafür sind Unfalldokumentation und Begutachtungen. Doch wenn sich Vorschäden und Unfallfolgen überlagern, bedarf es einer sorgfältigen Prüfung im Einzelfall. Nur so können Eigentümer ihr Recht auf Schadensersatz angemessen geltend machen. Haben Sie nach einem Verkehrsunfall mit Vorschäden zu kämpfen? Lassen Sie uns Ihren Fall prüfen! Fordern Sie jetzt Ihre unverbindliche Ersteinschätzung an – schnell, einfach und darauf ausgerichtet, Ihnen Klarheit und Unterstützung zu bieten.

Schwierige Beweislage führt zur Abweisung der Klage im Verkehrsunfallrecht

Im Mittelpunkt dieses Falls steht ein Verkehrsunfall, der sich 2013 in Hamburg ereignete und in dessen Folge der Kläger von den Beklagten Schadensersatzansprüche geltend machte. Der Kläger war zum Zeitpunkt des Unfalls Eigentümer eines Pkw Porsche Boxter, der in eine Kollision mit einem bei der Beklagten zu 2. haftpflichtversicherten Pkw Opel Astra Kombi verwickelt war. Die Polizei Hamburg nahm den Unfall auf, und ein Sachverständiger erstellte im Auftrag des Klägers ein Gutachten zu den Schäden am Porsche. Der Kläger behauptete, sämtliche im Gutachten aufgeführten Schäden seien auf den Unfall zurückzuführen, mit Ausnahme eines Vorschadens an der rechten hinteren Radaufhängung. Die Beklagten bestritten die Eigentümerstellung des Klägers am Porsche sowie das Unfallgeschehen selbst und erhoben darüber hinaus den Vorwurf, es habe sich um einen manipulierten Verkehrsunfall gehandelt….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv