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Mietkaufvertrag – Abnahmebescheinigung ohne Unterschrift

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LG Wuppertal, Az.: 7 O 15/16, Urteil vom 12.01.2017

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.802,76 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.02.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 80 %, der Beklagte zu 20 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin verlangt die Zahlung restlicher „Mietkauf“raten, Schadensersatz sowie die Herausgabe des Mietkaufgegenstandes.

Die Klägerin erstellte mit Datum vom 29.01.2014 ein Antragsformular über den „Mietkauf“ eines Rollenlaminators PL 1120, in welchem der Beklagte als Mietkäufer aufgeführt ist. Als „Mietkauf-Berechnungsgrundlage“ ist ein Betrag von 6.650,00 EUR vorgesehen, die Vertragsverlaufzeit mit 48 Monaten bei Monatsraten in Höhe von 150,11 EUR angegeben. Vor der Unterschriftszeile befindet sich eine Bezugnahme auf die anliegenden AGB auf Seite 2. Auf dem Formular befindet sich mit Datum vom K, Inhaber A E“ mit einem Handzeichen, ebenso auf den AGB. Die Vertreter der Klägerin unterzeichneten das Formular mit Datum vom 04.02.2014. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Anlage K1, Bl. 8 GA, Bezug genommen.

Symbolfoto: FreedomTumZ/Bigstock

Auf einem weiteren Formular der Klägerin, welches als „Abnahmebestätigung Kredit“ bezeichnet ist, findet sich neben der Bezeichnung des Beklagten als Lieferfirma die „Agentur 24 A L“. In dem vorgedruckten Text des Dokuments heißt es unter anderem, dass der Kreditnehmer das zuvor bezeichnete Objekt, welches vorliegend handschriftlich als Rollenlaminator PL 1120 mit der Maschinennummer 13EDGRC060 bezeichnet ist, von der Lieferfirma übernommen worden ist. Das „Abnahmedatum“ ist handschriftlich auf den 06.02.2014 datiert. Unter diesem Formular findet sich wiederum der Firmenstempel des Beklagten mit einem Handzeichen, welches aus einer einzelnen geschwungenen Kurve besteht. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Anlage K 2 (Bl. 10 GA.) Bezug genommen.

Mit Datum vom 06.02.2014 stellte die „Agentur 24, A. L“ der Klägerin eine Rechnung über 6.650 EUR zuzüglich MwSt. für di[…]


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