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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

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VG München: Verkehrssicherheit hat Vorrang vor individuellem Fahrerlaubnisanspruch
Kurze Zusammenfassung:
Das VG München entschied mit Az.: M 6a S 15.674, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens rechtens ist, da der Antragsteller trotz zweimaliger Aufforderung und unter Hinweis auf die Konsequenzen kein Gutachten vorlegte.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: M 6a S 15.674 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
TL;DR Zusammenfassung:

Der Antragsteller verliert seine Fahrerlaubnis, weil er das angeforderte medizinisch-psychologische Gutachten nicht vorgelegt hat.
Vorangegangen waren zwei Verurteilungen wegen Trunkenheit im Verkehr.
Die Fahrerlaubnisbehörde forderte das Gutachten nach dem zweiten Verstoß an.
Die erneute Erteilung der Fahrerlaubnis durch eine andere Behörde ohne Gutachten wurde nicht als ausreichender Eignungsnachweis angesehen.
Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Fahrerlaubnisentziehung wurde abgelehnt.
Der Beschluss begründet sich auf die Sicherheit des Straßenverkehrs und die zweifelhafte Fahreignung aufgrund vorangegangener Alkoholverstöße.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens; der Streitwert wurde auf 5.000 Euro festgesetzt.


Alkoholmissbrauch und Fahrtauglichkeit
Die Fahrerlaubnis wird Menschen entzogen, wenn erhebliche Zweifel an ihrer Fahrtauglichkeit bestehen. Neben Alkohol- oder Drogenmissbrauch können auch bestimmte Erkrankungen zu Fahruntüchtigkeit führen. Die Behörden fordern in solchen Fällen ein medizinisch-psychologisches Gutachten an, um zu klären, ob die Fahreignung tatsächlich nicht mehr gegeben ist.

Wird ein solches Gutachten trotz Aufforderung nicht vorgelegt, geht die Fahrerlaubnisbehörde von einer fehlenden Eignung aus. Sie hat dann keine andere Wahl, als die Fahrerlaubnis zu entziehen. Diese Vorgehensweise soll die Sicherheit im Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer gewährleisten.

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