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Verkehrsunfall- Schätzung der merkantilen Wertminderwerung

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AG Solingen, Az.: 12 C 109/18, Urteil vom 29.01.2019

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des für den Beklagten vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Tatbestand
Symbolfoto: snowing/Bigstock

Die Klägerin ist die Erbin des … . Sie nimmt die Beklagten auf Grund eines Verkehrsunfalls vom 10.11.2017 in Solingen auf restlichen Schadenersatz in Anspruch.

Der Erblasser war der Eigentümer eines PKW Mini John Cooper mit dem amtlichen Kennzeichen … handelte sich um einen Firmenwagen. Der Wagen war am 09.06.2017 erstmals zugelassen. Er wies zu der Unfallzeit eine Laufleistung von knapp 2900 km auf.

Ein Versicherungsnehmer der Beklagten zu 2. hat den Unfall vom 10.11.2017 allein schuldhaft verursacht. Die volle Eintrittspflicht der Beklagten ist dem Grunde nach nicht im Streit. Die Parteien streiten allein um die Höhe einer Wertminderung. Der privat tätige Sachverständige… hat einen merkantilen Minderwert von 1,900,00 € ermittelt. Die Beklagte zu 2. hat darauf vorgerichtlich 1.000,00 € gezahlt.

Die Klägerin beantragt, die Beklagten zu verurteilen, als Gesamtschuldner an sie 900,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.01.2018 und vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 54,14 € zu zahlen.

Die Beklagten beantragt, die Klage abzuweisen.

Das Gericht hat Beweis erhoben gemäß Beweisbeschluss vom 20.04.2018. Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf das schriftliche Gutachten des Sachverständigen … vom 17.09.2018 nebst mündlicher Erläuterung des Gutachtens zu Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 29.01.2019 Bezug genommen.

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt vorbereitend gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen verwiesen.
Entscheidungsgründe
Die zulässige Klage ist in der Sache nicht begründet,

Die volle Haftung der Beklagten dem Grunde nach für alle Schäden des Erblassers aus dem Unfall vom 10.11.2017 bedarf keines weiteren Eingehen[…]


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