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Die Bedeutung der Betriebsvereinbarung: Was Arbeitnehmer darüber wissen sollten

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In zahllosen Unternehmen gibt es Betriebsvereinbarungen, mittels derer ganz bestimmte Vereinbarungen oder auch Regelungen zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern getroffen werden. Den wenigsten Arbeitnehmern ist jedoch der Umstand bewusst, dass es sich hierbei sogar um einen Vertrag in schriftlicher Form handelt. Durch die Betriebsvereinbarung werden die in dem Unternehmen vorherrschenden Arbeitsbedingungen festgelegt, sodass sie sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber gleichermaßen eine besondere Bedeutung hat. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass die Betriebsvereinbarung sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer bindend ist und auf diese Weise für Rechtssicherheit in dem Unternehmen sorgt.

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✔ Das Wichtigste in Kürze

Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Verträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern, die Arbeitsbedingungen festlegen.

Sie sind für beide Seiten bindend und sorgen für Rechtssicherheit im Unternehmen.

Die rechtliche Grundlage bildet das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), insbesondere § 77 BetrVG.

Die Vereinbarungen müssen schriftlich fixiert sein und dürfen nicht gegen gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen verstoßen.

Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen.

Betriebsvereinbarungen gelten unternehmensspezifisch, während Tarifverträge branchenweit bindend sind.

Betriebsvereinbarungen können verpflichtende und freiwillige Inhalte haben.

Verpflichtende Inhalte umfassen Regelungen, bei denen der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat, z.B. Arbeitszeiten, Urlaub.
Freiwillige Inhalte basieren auf Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat und haben keine Nachwirkung.

Der Abschluss einer Betriebsvereinbarung erfordert Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Bei Uneinigkeit kann eine Einigungsstelle eine verbindliche Entscheidung treffen.

Betriebsvereinbarungen haben einen begrenzten Geltungsbereich, der in der Regel auf den Betrieb beschränkt ist, für den sie abgeschlossen wurden.

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