Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 09. Mai 2023, Az.: 65 S 22/23, entschieden, dass der Beklagte der Klägerin überzahlte Miete für den Monat April 2020 sowie vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten zurückzahlen muss. Das Gericht stellte fest, dass die vereinbarte Miete die nach den gesetzlichen Vorschriften zulässige Höchstmiete überschritt, basierend auf der Mietenbegrenzungsverordnung Berlin. Die Entscheidung folgt der etablierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Mietpreisbegrenzungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten und betont die Wichtigkeit der Einhaltung dieser Regelungen zum Schutz der Mieter.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Landgericht Berlin hat eine überzahlte Miete und vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten zugunsten der Klägerin entschieden.
Die Entscheidung basiert auf der Überschreitung der zulässigen Höchstmiete gemäß der Mietenbegrenzungsverordnung Berlin.
Das Gericht folgt der Rechtsprechung des BGH zu Mietpreisbegrenzungen in angespannten Wohnungsmärkten.
Die Regelungen zur Miethöhe bei Mietbeginn in angespannten Wohnungsmärkten sind anwendbar.
Die ursprünglich vereinbarte Miete überschritt die zulässige Höchstmiete um 493,82 €.
Die Klägerin hat auch Anspruch auf Ausgleich der außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten.
Der Beklagte konnte die Überschreitung der Höchstmiete nicht rechtfertigen.
Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der gesetzlichen Vorschriften zur Mietpreisbegrenzung und den Schutz der Mieter.
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