Hälftige Haftung bei Verkehrsunfall: Berufungsverfahren endet ohne Erfolg
Das Landgericht Rottweil bestätigte mit seinem Urteil vom 07.02.2024 (Az.: 1 S 46/23) die Entscheidung des Amtsgerichts Freudenstadt, wonach die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin zurückgewiesen wurden. Die Kosten des Berufungsverfahrens wurden gegeneinander aufgehoben, und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Revision wurde unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen. Im Kern drehte sich der Rechtsstreit um restliche Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall, wobei sowohl die Haftungsquote als auch die Abrechnungsbasis für den entstandenen Schaden strittig waren.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
; Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Berufung und Anschlussberufung wurden zurückgewiesen, die Entscheidung des Amtsgerichts Freudenstadt bleibt somit bestehen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens wurden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wobei beiden Parteien die Möglichkeit gegeben wird, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden.
Revision wurde unter bestimmten Bedingungen zugelassen.
Der Rechtsstreit fokussierte sich auf restliche Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall.
Haftungsquoten und die Abrechnungsbasis des Schadens waren die Hauptstreitpunkte.
Die Klägerin hat bereits teilweise Zahlungen von der Beklagtenseite erhalten, was die Höhe der weiter geforderten Ansprüche beeinflusste.
Die Sechs-Monats-Frist für die Schadensregulierung und die Nutzung des beschädigten Fahrzeugs spielten eine wesentliche Rolle in der Urteilsfindung.
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Schadenersatzabrechnung nach Verkehrsunfall: Die Bedeutung der Sechs-Monats-Frist
(Symbolfoto: Memory Stockphoto /Shutterstock.com)
Bei der Abrechnung von Verkehrsunfallschäden ist die Sechs-Mona[…]