Das Urteil des LG Berlin (Az.: 46 O 442/21 vom 11.10.2023) stellt klar, dass die Klage auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls dem Grunde nach gerechtfertigt ist. Es wurde festgestellt, dass der Unfall weder für den Kläger noch für den Beklagten zu 2 als unabwendbares Ereignis im Sinne des § 17 III StVG gilt. Beide Parteien hätten durch erhöhte Sorgfalt den Unfall vermeiden können. Die Entscheidung legt den Fokus auf die Verantwortung der Fahrzeugführer, alle gebotenen Sorgfaltsmaßnahmen zu treffen, um als „Idealfahrer“ zu agieren und potenzielle Unfälle zu verhindern.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Die Klage auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls ist gerechtfertigt.
Ein unabwendbares Ereignis liegt nicht vor, wenn die gebotene Sorgfalt missachtet wurde.
Die Entscheidung basiert auf einer detaillierten Beweisaufnahme, inklusive Sachverständigengutachten.
Der Anscheinsbeweis gegen den Kläger wurde durch dessen sorgfältiges Handeln erschüttert.
Der Beklagte zu 2 hat durch sein Verhalten einen erheblichen Verkehrsverstoß begangen.
Es besteht eine volle Haftung der Beklagtenseite dem Grunde nach.
Die Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Klägers tritt aufgrund des schweren Verkehrsverstoßes des Beklagten zu 2 zurück.
Das Gericht macht deutlich, dass die Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr eine zentrale Rolle spielt.
Unabwendbare Ereignisse im Straßenverkehr
Im Straßenverkehr kann es immer wieder zu Unfällen kommen. Doch nicht jeder Unfall ist vermeidbar. In bestimmten Fällen liegt ein sogenanntes unabwendbares Ereignis vor. Dies bedeutet, dass weder der Halter noch der Fahrer des Fahrzeugs den Unfall durch angemessene Sorgfalt hätte vermeiden können.
Die rechtliche Definition eines unabwendbaren Ereignisses ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich muss der Unfall durch ein äußeres Ereignis verursacht worden sein, das nicht vorhersehbar und nicht beeinflussbar war. Außerdem muss der Fahrer alles in seiner Macht Stehende getan haben, um den Unfall zu verhindern.
Unabwendbare Ereignisse im Straßenverkehr sin[…]