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Seniorin verklagt Bank nach Betrugsfall mit Enkeltrick

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Seniorin verliert 25.000 EUR durch Enkel-Trick: Bank entlastet und Schuldfrage geklärt
Eine Seniorin verklagte ihre Bank auf Schadensersatz, nachdem sie Opfer des sogenannten „Enkel-Tricks“ wurde und 25.000,00 EUR an Betrüger verlor. Die Bank wies jegliche Schuld von sich, indem sie argumentierte, ihren vertraglichen Pflichten nachgekommen zu sein, ohne Verdacht schöpfen zu müssen. Das Gericht wies die Klage ab, mit der Begründung, dass die Bank keine Verletzung ihrer Prüf-, Warn- und Schutzpflichten begangen hat, da keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen, die eine solche Verletzung nahelegen würden.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 340/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Die Klage der Seniorin gegen die Bank wurde abgewiesen.
Die Seniorin trug die Kosten des Rechtsstreits.
Die Bank erfüllte ihre gesetzliche Verpflichtung zur Ausführung des Zahlungsauftrags ohne Verdachtsmomente für Betrug.
Warn- und Hinweispflichten der Bank sind auf Ausnahmefälle beschränkt, die hier nicht gegeben waren.
Die Motivation für die Bargeldabhebung musste von der Bank ohne zusätzliche Verdachtsmomente nicht hinterfragt werden.
Die Verantwortung für den Verlust des Geldes durch den Enkel-Trick lag nicht bei der Bank.
Es gab keine Pflichtverletzung der Bank im Sinne der §§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 S. 1 BGB.
Die Entscheidung unterstreicht die Grenzen der Verantwortlichkeit von Banken bei Betrugsfällen ohne eindeutige Verdachtsmomente.

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Bank haftet nicht für Schäden durch Enkeltrick
(Symbolfoto: Pusteflower9024 /Shutterstock.com)

Eine Seniorin verklagte ihre Bank auf Schadensersatz, nachdem sie Opfer des sogenannten „Enkel-Tricks“ wurde und 25.000,00 EUR an Betrüger verlor. Die Bank wies jegliche Schuld von sich, indem sie argumentierte, ihren vertraglichen Pflichten nachgekommen zu sein, ohne Verdacht schöpfen zu mÃ[…]


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