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Erstattungsansprüche nach einem Phishing-Angriff

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Phishing-Angriff: Erstattungsanspruch scheitert an grober Fahrlässigkeit des Klägers
Das Urteil des LG Lübeck Az.: 3 O 83/23 befasst sich mit einem Fall von Erstattungsansprüchen nach einem Phishing-Angriff beim Online-Banking. Die Klage des Geschädigten wurde abgewiesen, da das Gericht zu dem Schluss kam, dass der Kläger grob fahrlässig gehandelt habe, indem er die Auftragsdaten nicht überprüft und mehrere Warnhinweise ignoriert hatte. Zudem wurde festgestellt, dass die Bank die erforderliche starke Kundenauthentifizierung angefordert hatte.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 83/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Klage abgewiesen: Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Grob fahrlässiges Handeln des Klägers durch Nichtbeachtung von Warnhinweisen und fehlende Überprüfung der Auftragsdaten.
Der Kläger hat persönliche Daten auf einer Phishing-Webseite eingegeben und ungewöhnliche Transaktionen autorisiert.
Starke Kundenauthentifizierung durch die Bank wurde eingehalten.
Der Anspruch auf Erstattung wurde nicht anerkannt, da der Kläger die Überweisungen in gewisser Weise autorisiert hatte.
Die Aufrechnung des Anspruchs durch die Bank wurde als rechtens erachtet.
Ziffer 7.3 der Bedingungen zum Online-Banking spielte eine zentrale Rolle bei der Entscheidung des Gerichts.
Das Urteil betont die Bedeutung der Eigenverantwortung von Bankkunden im Umgang mit Online-Banking-Transaktionen.

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Phishing-Angriffe und Erstattungsansprüche gegen Banken
(Symbolfoto: TippaPatt /Shutterstock.com)

Phishing-Angriffe stellen eine ernsthafte Bedrohung für Bankkunden dar, die Opfer solcher Betrugsversuche werden. In solchen Fällen kö[…]


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