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Leistungskürzung der Versicherung nach Unfall

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Wann Versicherer die Leistung kürzen können
Kommt es zu einem Verkehrsunfall, so ist sowohl der Geschädigte als auch der Unfallverursacher auf die Leistung der Versicherung im Zuge der Schadensregulierung angewiesen. Obgleich der Geschädigte immer davon ausgeht, dass der Versicherer des Geschädigten den entstandenen Schaden in der vollen Höhe erstatten wird, kommt es in der gängigen Praxis nicht selten zu Leistungskürzungen. Die Versicherungsgesellschaften finden hierfür immer eine Begründung, allerdings ist nicht jede Vorgehensweise auch tatsächlich rechtskonform. Lesen Sie weiter, um alle wichtigen Informationen zu erhalten, wann eine Leistungskürzung der Versicherung tatsächlich rechtlich wirksam ist und welche Voraussetzungen hierfür vorherrschen müssen.


✔ Das Wichtigste in Kürze

Versicherungen können unter bestimmten Umständen die Leistungen nach einem Unfall kürzen, insbesondere wenn der Versicherungsnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt.

Leistungskürzung durch Versicherer: Versicherungen dürfen unter bestimmten Bedingungen Leistungen nach Unfällen kürzen.
Gründe für Leistungskürzung: Die häufigsten Gründe sind Fehlverhalten oder Versäumnisse des Versicherungsnehmers, wie die Nicht-Einhaltung von Vertragsbedingungen.
Nicht-Einhaltung von Vertragsbedingungen: Verstöße gegen vertragliche Obliegenheiten, wie die pünktliche Zahlung von Prämien oder die unverzügliche Meldung des Schadens, können zu Leistungskürzungen führen.
Nachweis von Betrug oder Täuschung: Betrug und Täuschung seitens des Versicherungsnehmers rechtfertigen eine Leistungskürzung oder -verweigerung.
Unvollständige oder ungenaue Informationen: Mangelhafte Schadensinformationen können zu Leistungskürzungen führen.
Gesetzliche Grundlagen: § 28 Versicherungsvertragsgesetz regelt die Leistungskürzung und ist verbraucherfreundlich ausgestaltet.
Prüfungsverfahren bei Schadensmeldungen: Versicherer überprüfen Schadensmeldungen und bewerten rechtlich die Ansprüche.
Rechtliche Beratung und Unterstützung: Bei Unstimmigkeiten bezüglich der Leistungskürzung sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.

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Gründe für die Leistungskürzung durch Versicherer


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