Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt – Az.: 4 L 204/22 – Beschluss vom 12.01.2024
Auf die Berufung des Beklagten wird das auf die mündliche Verhandlung vom 23. November 2022 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg geändert. Der Beklagte wird verurteilt, die auf den Flurstücken … und … der Flur … in der Gemarkung A-Stadt verlaufende Abwasserleitung zu beseitigen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen mit Ausnahme der durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichtes Stendal entstandenen Kosten, die die Kläger als Gesamtschuldner zu tragen haben; die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens 4 L 126/21 bleiben außer Ansatz.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beteiligten können die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteiles jeweils gegen sie insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der vollstreckende Beteiligte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 50.000 Euro festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Die Kläger machen gegenüber dem Beklagten die Beseitigung und hilfsweise die Duldung der Beseitigung einer Abwasserleitung geltend.
Die Kläger sind Miteigentümer zur jeweils ideellen Hälfte des in der Gemarkung A-Stadt in Flur …, Flurstück … gelegenen und im Grundbuch von A-Stadt zu Blatt … eingetragenen Grundstückes. Die Klägerin zu 1. ist alleinige Eigentümerin eines weiteren hieran unmittelbar südwestlich anschließenden Grundstückes in der Gemarkung A-Stadt in Flur …, Flurstück …. Die Grundstücke liegen im Ortsteil H-Stadt der Gemeinde A-Stadt.
Die seinerzeitige Eigentümerin der noch nicht aus dem Flurstück … abgegrenzten Flurstücke … und …, die Gemeinde A-Stadt, errichtete im Jahr 1998 eine Abwasserleitung. Sie verläuft – in Fließrichtung gesehen – von der T-Straße aus über beide Flurstücke in nordwestlicher Richtung in einer Tiefe von 2,4 m bis 2,5 m, wovon das Flurstück … mit einigen Metern in seinem nördlichen Bereich betroffen ist. Der Verlauf über das Flurstück … misst rund 30 m und durchschneidet das Flurstück von Südosten nach Nordwesten ungefähr in einer nach Süden leicht versetzten Diagonalen von der Mitte der zur T-Straße gelegenen südöstlichen Seite bis kurz vor der südwestlichen Ecke des Flurstückes. Die Abwasserleitung dient – nach wie vor – der Ableitung von Schm[…]