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Nachträgliche Betriebskostenabrechnung zu Lasten des Mieters zulässig?

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Landgericht München I: Nachträgliche Betriebskostenabrechnungen zulässig
Das Landgericht München I hat entschieden, dass Vermieter berechtigt sind, nachträgliche Betriebskostenabrechnungen zu Lasten des Mieters durchzuführen. Diese Entscheidung beruht auf der Interpretation des § 556 Abs. 3 BGB, wonach eine Korrektur der Abrechnung innerhalb der Frist möglich ist, auch wenn sie für den Mieter nachteilig ist. Der Mieterschutz bei nachträglichen Forderungen wird durch die Fristen des § 556 Abs. 3 BGB geregelt, jedoch nicht absolut garantiert.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 31 S 10140/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Nachträgliche Korrekturen der Betriebskostenabrechnung zuungunsten des Mieters sind unter bestimmten Umständen zulässig.
Die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 S. 3 BGB schließt nicht jede Nachforderung nach Fristablauf aus.
Ein Guthaben in der ersten Abrechnung schließt eine nachträgliche Nachforderung nicht grundsätzlich aus.
Der Vertrauensschutz des Mieters ist bis zur Höhe der Vorauszahlungen gewährleistet.
Fehlende Rechtsverletzung in der erstinstanzlichen Entscheidung des Amtsgerichts München.
Berufung gegen das Urteil hat aus Sicht des Landgerichts keine Aussicht auf Erfolg.
Die Rechtsprechung des BGH stützt die Interpretation des § 556 Abs. 3 BGB durch das Landgericht.
Kostenaspekte bei der Berufungsrücknahme: Ermäßigung der Gerichtsgebühren.

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Nachträgliche Betriebskostenabrechnung: Wann ist sie zulässig?
Eine nachträgliche Betriebskostenabrechnung zu Lasten des Mieters ist unter bestimmten Umständen zulässig. Grundsätzlich kann der Vermieter eine Betriebskostenabrechnung nach Ablauf der Jahresfrist aus § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB nicht mehr zum Nachteil des Mieters korrigieren. Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen eine Korrektur möglich ist. So kann der Vermieter die Abrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 BGB nachträglich zu Lasten der Mieter korrigieren. Eine Korrektur zum Nachteil des Mieters ist ausnahmsweise dann mÃ[…]


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