OLG Düsseldorf entscheidet über Feld- oder Waldweg-Einordnung
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil (Az.: I-1 U 41/14) vom 10.02.2015 entschieden, dass bei einem Verkehrsunfall an einer unübersichtlichen Einmündung beide beteiligten Parteien – ein Busfahrer und der Fahrer eines Frontladertraktors – eine Teilschuld tragen. Das Gericht legte eine Haftungsverteilung von 50:50 fest, da sowohl der Busfahrer als auch der Traktorfahrer Verkehrsregeln nicht ausreichend beachtet und die erforderliche Sorgfalt missachtet hatten.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Teilschuld beider Parteien: Sowohl der Busfahrer als auch der Traktorfahrer tragen eine Teilschuld am Unfall.
Unübersichtliche Einmündung: Die Unfallstelle war aufgrund von Grünbewuchs schwer einsehbar.
Fehlende Vorfahrtberechtigung: Der Traktorfahrer war im Einmündungsbereich nicht vorfahrtberechtigt.
Unzureichende Sorgfalt: Beide Fahrer haben die notwendige Sorgfalt beim Befahren der Einmündung vernachlässigt.
Haftungsverteilung: Das Gericht entschied auf eine Haftungsverteilung von 50:50.
Schadensersatzforderung: Der Kläger erhält die Hälfte des geforderten Schadensersatzes.
Gefahrenzeichen missachtet: Der Busfahrer missachtete das Gefahrenzeichen, das auf die Vorfahrtregelung „rechts vor links“ hinwies.
Berücksichtigung der Fahrzeugdimensionen: Die Dimensionen des Frontladertraktors wurden im Urteil speziell berücksichtigt.
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(Symbolfoto: Zack C /Shutterstock.com)Ein Verkehrsunfall auf einer Straße, die als Feld- oder Waldweg eingeordnet werden könnte, wirft die Frage nach der korrekten Einordnung auf. Die Einordnung als Feld- oder Waldweg hat Auswirkungen auf die Vorfahrtsregelung und die Haftung im Falle eines Unfalls.
Laut Verkehrsunfallrecht ist es für die Einordnun[…]