Rechtsgrundlage für Beifahrer-Bildaufnahmen bei Verkehrskontrollen
Das Oberlandesgericht Oldenburg hob das Urteil des Amtsgerichts Bersenbrück auf, welches den Betroffenen wegen fahrlässigen Nichteinhaltens des erforderlichen Abstands zu einer Geldbuße verurteilt hatte. Zentral war dabei die Frage der Verwertbarkeit eines Fotos des Beifahrers aus einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme. Das Gericht entschied, dass aus der Bildaufnahme des Beifahrers keine eindeutigen Schlüsse auf den Fahrer gezogen werden können und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Aufhebung des Urteils durch das OLG Oldenburg.
Fahrlässiges Nichteinhalten des erforderlichen Abstands als ursprünglicher Verurteilungsgrund.
Verwendung des Beifahrerfotos als Beweismittel.
Zweifel an der eindeutigen Identifizierung des Fahrers basierend auf dem Beifahrerfoto.
Persönlichkeitsrechte des Beifahrers möglicherweise betroffen.
Kein Verdacht gegen den Beifahrer, aber Einbeziehung in die Beweisaufnahme.
Rechtsfehler bei der Hauptverhandlung durch Nichtbeachtung des Lichtbildes.
Zurückverweisung zur erneuten Verhandlung, auch über Kosten der Rechtsbeschwerde.
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Verkehrsüberwachung und Persönlichkeitsrechte: Der Fall des OLG Oldenburg
Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg beschäftigte sich mit einem bemerkenswerten Fall, der grundlegende Fragen über die Verwertbarkeit von Bildaufnahmen von Beifahrern bei Verkehrsüberwachungsmaßnahmen aufwarf. Im Kern ging es um das Urteil des Amtsgerichts Bersenbrück, das einen Betroffenen wegen fahrlässigen Nichteinhaltens des erforderlichen Abstands zu einem Geldbußebescheid von 150 Euro verurteilte. Das Amtsgericht gründete seine Entscheidung auf ein Foto, das den Beifahrer zeigte und daraus schloss, dass der Betroffene der Fahrer gewesen sei. Der Betroffene legte gegen dieses Urteil Rechtsbeschwerde ein.
Rechtsbeschwerde: Ein Kampf um Beweisverwertung und Persönlichkeitsrechte
Die Rechtsbeschwe[…]