Bevollmächtigte im Erbrecht: OLG Brandenburg zur Rechenschaftspflicht
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in seinem Urteil vom 12.12.2023 entschieden, dass die Klägerin keinen Anspruch auf die vollständige Auszahlung der Lebensversicherungsguthaben hat, da die Erblasserin ihr Schenkungsangebot an die Klägerin durch ihr Testament widerrufen hat. Außerdem wurde die Klägerin verpflichtet, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und es wurde festgestellt, dass kein Anspruch auf Erstattung außergerichtlicher Kosten besteht.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Abweisung der Klage: Das OLG Brandenburg hat die Klage der Klägerin abgewenigt und die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
Kosten des Rechtsstreits: Die Klägerin muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.
Testament als Widerruf: Die Erblasserin hat mit ihrem Testament das Schenkungsangebot an die Klägerin aus einer Lebensversicherung widerrufen.
Kein Anspruch auf vollständige Auszahlung: Die Klägerin hat keinen Anspruch auf die vollständige Auszahlung der Lebensversicherungsguthaben.
Keine Zustimmung zur Kündigung erforderlich: Es besteht keine Notwendigkeit für eine Zustimmung des Beklagten zur Kündigung der Daueraufträge für das sog. „PS – Sparen“.
Keine Erstattung außergerichtlicher Kosten: Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Erstattung ihrer außergerichtlichen Kosten.
Verteilung des Nachlasses: Die Verteilung des Nachlasses sollte gemäß Testament gleichmäßig zwischen den Parteien erfolgen.
Anspruch auf Auskunft und Rechenschaft: Es bestand kein Anspruch auf Auskunft und Rechenschaft bezüglich der Verwendung der Vollmachten der Erblasserin.
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