Konkurrenzkampf im Arbeitsverhältnis: Kündigung wegen angeblicher Konkurrenztätigkeit
Das Landesarbeitsgericht Köln hat die Berufung eines Klägers abgewiesen, der gegen seine Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit vorging. Es wurde festgestellt, dass der Kläger während seines Arbeitsverhältnisses für ein Konkurrenzunternehmen tätig war. Diese Tätigkeit stellte einen Verstoß gegen seine vertraglichen Pflichten dar und rechtfertigte die fristlose Kündigung durch seinen Arbeitgeber.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Der Kläger war seit September 2019 als Disponent bei einem Transportunternehmen tätig.
Er beantragte ohne Wissen seines Arbeitgebers einen Flughafenausweis für ein Konkurrenzunternehmen.
Das Arbeitsgericht Köln hat die Kündigungsschutzklage des Klägers abgewiesen.
Die Tätigkeit für das Konkurrenzunternehmen galt als erhebliche Pflichtverletzung im bestehenden Arbeitsverhältnis.
Eine vorherige Abmahnung war in diesem Fall nicht erforderlich.
Der Kläger trug auf dem Flughafengelände eine Arbeitsweste des Konkurrenzunternehmens, was als Beweis für die Konkurrenztätigkeit gewertet wurde.
Der Kläger hatte ein persönliches Näheverhältnis zur Inhaberin des Konkurrenzunternehmens.
Die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber war rechtens.
Kündigungsschutz und Konkurrenztätigkeit im Arbeitsrecht
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