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Mieterhöhungserklärung bei Energiesparmaßnahmen – formelle Unwirksamkeit

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Mieterhöhung bei Energiesparmaßnahmen: Gerichtsurteil erklärt Erhöhung für unwirksam
Das Landgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 13.12.2022 eine Mieterhöhungserklärung aufgrund von Energiesparmaßnahmen als formell unwirksam erklärt. Der Vermieter konnte weder eine plausible Darstellung des Energieeinspareffekts vorlegen noch die Aufgliederung der Modernisierungskosten nach einzelnen Gewerken und den Anteil der Instandhaltungskosten adäquat nachweisen. Dies führte zur Ablehnung der Mieterhöhung und zur Rückzahlung überzahlter Miete an den Kläger.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 316 S 16/22  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Formelle Unwirksamkeit der Mieterhöhungserklärung bei Energiesparmaßnahmen.
Fehlende plausible Darstellung des Energieeinspareffekts durch den Vermieter.
Unzureichende Aufgliederung der Modernisierungskosten nach einzelnen Gewerken.
Mangelnde Darlegung des Anteils der Instandhaltungskosten.
Rückzahlungsanspruch des Klägers aufgrund überzahlter Miete.
Das Urteil bestätigt die Beweislast des Vermieters für die Voraussetzungen der Mieterhöhung.
Wichtigkeit einer detaillierten und nachvollziehbaren Erklärung in Mieterhöhungsverlangen.
Ablehnung der Berufung der Beklagten und Bestätigung der Entscheidung des Amtsgerichts.

[toc]
Mieterhöhungen im Kontext von Energiesparmaßnahmen
Im Bereich des Mietrechts nehmen Mieterhöhungen infolge von Modernisierungsmaßnahmen eine zentrale Rolle ein. Insbesondere dann, wenn es um Maßnahmen zur Energieeinsparung geht, ergeben sich häufig rechtliche Fragestellungen hinsichtlich der formellen Unwirksamkeit solcher Erhöhungen. Die korrekte Erläuterung und Begründung einer Mieterhöhung, einschließlich der Darlegung des Energieeinspareffekts und der angemessenen Aufteilung der Kosten für verschiedene Baumaßnahmen, stehen hierbei oft im Mittelpunkt. Die Plausibilitätskontrolle der angegebenen Werte, wi[…]


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