Nur zu häufig sprechen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern die betriebsbedingte Kündigung aus. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass die Kündigung aus betrieblichen Gründen ein für die Arbeitgeber legitimer Kündigungsgrund ist, gegen den sich die Arbeitnehmer für gewöhnlich nur schwerlich zur Wehr setzen können. Den wenigsten Arbeitnehmern ist jedoch bekannt, was genau sich hinter diesem Begriff eigentlich verbirgt und welche rechtlichen Grundlagen hierfür maßgeblich sind. Hier in diesem Ratgeberartikel bieten wir Ihnen alle wichtigen Informationen zu dieser Thematik.
✔ Das Wichtigste in Kürze
Betriebsbedingte Kündigung: Grundlage ist § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG. Keine allgemeingültige Definition, aber Fallkonstellationen zur Abgrenzung zu anderen Kündigungsarten.
Sozialwidrigkeit und Sozialauswahl: Fehlende betriebliche Erfordernisse führen zur Sozialwidrigkeit der Kündigung. Zwingende Sozialauswahl durch den Arbeitgeber erforderlich.
Voraussetzungen betriebsbedingte Kündigung: Unternehmen muss mindestens zehn Arbeitnehmer beschäftigen. Kündigung erfordert wichtigen Grund und schriftliche Zustellung.
Rolle des KSchG: Betriebsbedingte Kündigung als ordentliche Kündigung, abhängig von der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers.
Dringende betriebliche Erfordernisse: Unterscheidung zwischen inner- und außerbetrieblichen Gründen. Beispiel: Wegfall des Personalbedarfs.
Einfluss von Marktveränderungen: Wirtschaftliche Entwicklungen und Marktveränderungen können betriebsbedingte Kündigungen beeinflussen.
Prozess der betriebsbedingten Kündigung: Gründliche Vorbereitung erforderlich, inklusive Konsultation des Betriebsrats und eventueller gerichtlicher Überprüfung.
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Definition und r[…]