Schwere Verletzung, hohe Kosten: Rotatorenmanschettenruptur und Versicherungsansprüche
Das Gericht hat die Klage einer Frau abgewiesen, die nach einem Fahrradunfall Invaliditätsleistungen aus ihrer privaten Unfallversicherung forderte. Es ging um eine Rotatorenmanschettenruptur, die laut Gericht nicht eindeutig auf den Unfall zurückzuführen war. Die Beweislage deutete darauf hin, dass die Ruptur bereits vor dem Unfall bestand und der Unfall nicht direkt die Ursache war. Die Klägerin erhielt lediglich eine Teilzahlung, basierend auf einem geringen Invaliditätsgrad.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Die Klage wurde abgewiesen, da keine ausreichenden Beweise für eine unfallbedingte Rotatorenmanschettenruptur vorlagen.
Die Klägerin forderte ursprünglich 19.250,00 EUR Invaliditätsleistung.
Der Unfall führte laut Klägerin zu einer dauerhaften Beeinträchtigung des rechten Arms.
Ein Gutachten stellte fest, dass der Unfallmechanismus nicht geeignet sei, eine Rotatorenmanschettenruptur zu verursachen.
Die MRT-Befunde zeigten Anzeichen einer bereits vor dem Unfall bestehenden degenerativen Veränderung.
Ein weiterer Gutachter bewertete den Invaliditätsgrad lediglich mit 1/20-Armwert.
Die Beklagte zahlte einen Betrag von 1.750,00 EUR, basierend auf diesem Invaliditätsgrad.
Das Gericht stellte fest, dass die Beweise nicht ausreichten, um eine unfallbedingte Verletzung zu bestätigen.
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Rechtliche Auseinandersetzungen in der Unfallversicherung: Der Fall der Rotatorenmanschettenruptur
In der Welt des Versicherungsrechts sind Konflikte um Leistungsansprüche nach Unfällen keine Seltenheit. Ein besonders interessanter Fall ist der der unfallbedingten Rotatorenmanschettenruptur. Hierbei dreht sich alles um die Frage, inwieweit eine solche Verletzung tatsächlich auf ein Unfallereignis zurückzuführen ist und welche Rolle dabei medizinische Gutachten spielen. Die Komplexität des Falles wird insbesondere durch die unterschiedlichen […]