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Stufenklage um Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche

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Familienfehde um Erbe: Gericht entscheidet über Pflichtteilsansprüche
Das Oberlandesgericht Hamm hat im Fall einer Stufenklage um Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche entschieden. Es gab dem Kläger, dem einzigen Kind des verstorbenen Erblassers, Recht und hob das Urteil des Landgerichts Bochum auf. Dies führte dazu, dass die Beklagte, die zweite Ehefrau des Erblassers, Auskunft über den Bestand des Nachlasses zu erteilen hat. Das Gericht stellte fest, dass der Pflichtteilsanspruch des Klägers nicht verjährt war, da er erst spät Kenntnis von der Wirksamkeit des Testaments erhielt.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-10 U 108/21 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Stufenklage erfolgreich: Das OLG Hamm ändert das Urteil des Landgerichts Bochum ab.
Auskunftspflicht: Die Beklagte muss Auskunft über den Nachlass des Erblassers geben.
Pflichtteilsansprüche: Der Kläger ist als Abkömmling des Erblassers pflichtteilsberechtigt.
Formwirksamkeit des Testaments: Das Testament des Erblassers ist formwirksam.
Keine Verjährung des Anspruchs: Die Verjährungsfrist für den Pflichtteilsanspruch des Klägers ist noch nicht abgelaufen.
Kenntnis der Wirksamkeit: Der Kläger hatte erst spät Kenntnis von der Wirksamkeit des Testaments erlangt.
Zurückweisung der Zurückbehaltungsrechte: Die Beklagte kann sich nicht auf ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Auskunftsanspruch berufen.
Weitere Verhandlung: Das Verfahren wird zur weiteren Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

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Stufenklagen im Erbrecht: Ein Kampf um Gerechtigkeit
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