Berufsunfähigkeitsversicherung: Rechtskraft des Zwischenurteils verhindert erneute Klage
Das Oberlandesgericht Dresden hat die Berufung der Beklagten gegen ein Zwischenurteil des Landgerichts Dresden in einem Fall zur Berufsunfähigkeitsversicherung zurückgewiesen. Es bestätigte, dass die Klägerin, trotz des vorangegangenen Urteils, Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung geltend machen kann, da eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes nach dem ersten Prozess behauptet wird. Diese Verschlechterung wurde als möglicher neuer Versicherungsfall angesehen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Berufung der Beklagten: Die Berufung gegen das Zwischenurteil wurde zurückgewiesen.
Klage der Klägerin: Es geht um Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Gesundheitszustand der Klägerin: Verschlechterung des Gesundheitszustandes wird als möglicher neuer Versicherungsfall betrachtet.
Urteil des Senats von 2019: Das frühere Urteil, das die Ansprüche der Klägerin abwies, beruhte auf einem Gutachten, das die Berufsunfähigkeit nicht eindeutig bestätigte.
Rechtskraft und Identität der Streitgegenstände: Die Identität der Streitgegenstände beider Klagen war für die Zulässigkeit der neuen Klage entscheidend.
Neue vs. vorbestehende Erkrankungen: Die Unterscheidung zwischen neuen und bereits im Vorprozess behandelten Erkrankungen war zentral für die Beurteilung des neuen Versicherungsfalls.
Notwendigkeit eines neuen Sachverständigengutachtens: Zur genauen Beurteilung der Gesundheitsveränderungen ist ein neues Gutachten erforderlich.
Betrachtung des Berufsbildes: Die Entscheidung, ob auf die frühere Tätigkeit der Klägerin oder ihre neue Tätigkeit als Klangschalentherapeutin abgestellt wird, bleibt offen.
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