Geldbuße bei fehlenden Angaben zu Vermögensverhältnissen: Rechtsbeschwerde verworfen
Das Kammergericht Berlin hat die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in einem Fall von Geschwindigkeitsüberschreitung und fehlenden Angaben zu Vermögensverhältnissen als unbegründet verworfen. Besonders betont wird die korrekte Anwendung eines standardisierten Messverfahrens und die rechtskonforme Bemessung der Rechtsfolgen, einschließlich Geldbuße und Fahrverbot.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 ORbs 211/23 – 162 Ss 104/23 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Zentrale Punkte aus dem Urteil:
Verwerfung der Rechtsbeschwerde: Das Kammergericht Berlin fand die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten offensichtlich unbegründet.
Unzulässigkeit der Verfahrensrüge: Die Einwände des Verteidigers bezüglich des Verfahrens wurden als unzulässig bezeichnet, da die Begründungen unklar und nicht ausreichend waren.
Standardisiertes Messverfahren: Das Gericht bestätigte, dass das verwendete Lasermessgerät LTI 20-20 TruSpeed ein standardisiertes Messverfahren darstellt, was die Messung als zuverlässig kennzeichnet.
Annahme von Vorsatz: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 60% wurde Vorsatz angenommen, da keine gegenteiligen Feststellungen im Urteil getroffen wurden.
Rechtsfolgenbemessung: Die Bestimmung der Rechtsfolgen, einschließlich der Geldbuße, wurde als fehlerfrei angesehen. Dies umfasste die Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse des Betroffenen und früherer Vorbelastungen.
Fahrverbot: Die Verhängung eines Fahrverbots wurde ebenfalls als rechtskonform begründet und basierte auf den ausschlaggebenden Gründen des Urteils.
Kostentragung: Der Betroffene wurde zur Übernahme der Kosten des Rechtsmittels verpflichtet.
Hinweis auf individuelle Rechtsberatung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Informationen im Internetangebot nur Informationszwecken dienen und keine individuelle Rechtsberatung ersetzen.
[toc]
Rechtsfragen im Verkehrswesen: Bußgelder und ihre Bemessung
In der aktuellen Rechtspraxis spielen