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Rechtsanwälte Kotz GbR

Überlassung von Messunterlagen die sich nicht inder Bussgeldakte befinden

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Rechtliches Gehör und Akteneinsicht: Grenzen und Herausforderungen in Ordnungswidrigkeitsverfahren
In juristischen Auseinandersetzungen, insbesondere im Bereich des Straßenverkehrs, stellt sich oft die Frage nach dem Umfang des Akteneinsichtsrechts der Verteidigung. Hierbei geht es um die Überlassung bestimmter Messunterlagen und Daten, die für die Beweisführung relevant sein könnten. Das Akteneinsichtsrecht ermöglicht der Verteidigung den Zugang zu allen Aktenbestandteilen, die dem Gericht vorliegen. Doch welche Unterlagen genau dazu gehören und ob beispielsweise Lebensakten, Messstellenprotokolle oder Bedienungsanleitungen dazu zählen, ist Gegenstand von Debatten. Ebenso relevant ist die Frage, inwieweit die Nichtüberlassung bestimmter Unterlagen das Recht auf rechtliches Gehör des Betroffenen beeinträchtigt. In diesem Kontext spielen auch standardisierte Verfahren eine Rolle, bei denen bestimmte Messgeräte und -methoden zum Einsatz kommen. Das Verständnis dieser juristischen Problemstellung ist entscheidend, um die Tragweite und Bedeutung von Gerichtsentscheidungen in diesem Bereich zu erfassen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 OWi 63/19  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das AG Kulmbach hat entschieden, dass trotz der Forderung des Verteidigers, ihm alle Messunterlagen und Messgeräte zur Verfügung zu stellen, die bei der Messung des Fahrzeugs des Betroffenen verwendet wurden, dieser Antrag unbegründet ist. Das Gericht betonte die Grenzen des Akteneinsichtsrechts und die Bedeutung standardisierter Verfahren im Straßenverkehrsrecht.

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Verteidiger des Betroffenen forderte die Überlassung aller Messunterlagen und Messgeräte.
Der Antrag wurde aufgrund einer ablehnenden Entscheidung des Polizeiverwaltungsamtes gestellt.
Das Akteneinsichtsrecht der Verteidigung bezieht sich auf alle Aktenbestandteile, die dem Gericht vorliegen.
Bestimmte Dokumente, wie Lebensakten und digitale Messdateien, gehören nicht standardmäßig zu den Akten.
Messgeräte im Straßenverkehr sind standardisiert und für ihre Aufgaben zugelassen.
Das Gericht verwies auf vorherige Entscheidungen, die die Nichtüberlassung von Messunterlagen unterstützen.
Es wurde betont, dass das Recht auf 


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