Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Grundstückskaufvertrag Rückabwicklung – Abstandsunterschreitung Nachbarhaus

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

OLG Stuttgart – Az.: 3 U 218/15 – Urteil vom 04.05.2016

1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Einzelrichters der 16. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 12.11.2015 wird zurückgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Dieses Urteil sowie das vorstehend bezeichnete Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Berufungsstreitwert: 376.894,62 €
Gründe
A.

Die Kläger nehmen den Beklagten auf Rückabwicklung eines Kaufvertrags über eine Doppelhaushälfte in Anspruch.

Der Beklagte war Eigentümer des mit der Doppelhaushälfte S… Straße … bebauten Grundstücks Flurstücknummer … in W…, welches eine erhebliche Freifläche aufwies. Im Jahr 2005 bebaute der Beklagte dieses Grundstücks mit bestandskräftiger Baugenehmigung der Stadt W… mit dem frei stehenden Wohnhaus S… Straße … In der Folgezeit teilte der Beklagte das Grundstück auf, indem er den mit der Doppelhaushälfte bebauten Grundstücksteil als Flurstücknummer … abteilte. Das Wohnhaus S… Straße … steht nach der Teilung auf der Grundstücksgrenze, der Abstand zur Doppelhaushälfte S… Straße … betrug rund 1 m. Das abgeteilte Grundstück mit der Doppelhaushälfte verkaufte der Beklagte mit notariellem Kaufvertrag vom 25.02.2010, in welchem die Haftung für Sachmängel ausgeschlossen wurde, an die Kläger (Anlage K 2). Im Hinblick auf den nicht vorhandenen Grenzabstand des Hauses S… Straße … sowie den Dachüberhang ist das von den Klägern erworbene Flurstück Nummer … mit Dienstbarkeiten zu Gunsten des Flurstücks Nummer … belastet. Die Kläger haben nach dem Erwerb der Doppelhaushälfte Renovierungsmaßnahmen durchgeführt, deren Umfang und Kostenaufwand streitig ist. Durch die im Auftrag der Kläger aufgebrachte Isolierung verminderte sich der Grenzabstand der Gebäude weiter.

Die Stadt W… hat als untere Baurechtsbehörde zunächst die Auffassung vertreten, die Gebäude S… Straße … und … genügten den brandschutztechnischen Anforderungen. Das Regierungspräsidium als höhere Baurechtsbehörde hat hingegen die Stadt W… mit Verfügung vom 14.01.2015 angewiesen, gegenüber den Parteien als Eigentümer geeignete Anordnungen zu treffen, um d[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv