VG Berlin – Az.: 11 L 184.23 – Urteil vom 17.07.2023
Das Urteil behandelt die Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund eines Verstoßes gegen das Trennungsgebot beim Fahren eines Elektrokleinstfahrzeugs (E-Scooter) unter dem Einfluss von Cannabis.
✔ Das Wichtigste in Kürze
Verstoß gegen das Trennungsgebot: Antragsteller fuhr E-Scooter unter Cannabiseinfluss.
THC-Konzentration: 4,4 ng/ml im Blutserum, über dem zulässigen Grenzwert von 1,0 ng/ml.
Entscheidung des Gerichts: Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt.
Antragsteller muss Kosten des Verfahrens tragen.
Begründung: Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung durch Fahren unter Drogeneinfluss.
Antragsteller versäumte Frist zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens.
Öffentliches Interesse an Verkehrssicherheit überwiegt persönliches Interesse des Antragstellers.
Sachverhalt:
Der Antragsteller wurde dabei ertappt, wie er einen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis gefahren ist. Eine Blutuntersuchung ergab eine THC-Konzentration von 4,4 ng/ml im Blutserum.
Entscheidung des Gerichts:
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller muss die Kosten des Verfahrens tragen.
Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird auf 2.500.- Euro festgesetzt.
Begründung:
(Symbolfoto: SFIO CRACHO /Shutterstock.com)
Der Antragsteller hat gegen das Trennungsgebot verstoßen, indem er Cannabis konsumierte und anschließend ein E-Scooter im Straßenverkehr gefahren ist. Dies stellt einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar.
Die THC-Konzentration im Blut des Antragstellers überschritt den zulässigen Grenzwert von 1,0 ng/ml, was die Fahrungeeignetheit nachweist.
Die Gutachtenaufforderung an den Antragsteller, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Klärung seiner Fahreignung beizubringen, war rechtmäßig. Der Antragsteller hat jedoch die Frist zur Vorlage des Gu[…]