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Dienstbarkeitslöschung bei subjektivem Ausübungshindernis

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Wohnungsrecht trotz Pflegeheim: Ein Urteil mit weitreichenden Konsequenzen
In einem jüngst gefällten Urteil des LG Lübeck wurde ein komplexer und emotional aufgeladener Fall verhandelt, der die rechtlichen Grenzen des Wohnungsrechts in den Vordergrund rückt. Es geht um die Frage, ob ein Wohnungsrecht erlischt, wenn der Berechtigte aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft in ein Pflegeheim zieht und die Wohnung nicht mehr nutzen kann.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 10 O 101/22  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die Klage bezüglich der Löschung eines Wohnungsrechts aufgrund eines subjektiven Ausübungshindernisses wurde abgewiesen. Ein subjektives Ausübungshindernis in der Person des Berechtigten, wie der Umzug in ein Pflegeheim, führt nicht zum Erlöschen des Wohnrechts.

Der Artikel bezieht sich auf ein Urteil des LG Lübeck (Az.: 10 O 101/22) vom 07.12.2022.
Die Kläger, ein Sohn und seine Ehefrau, forderten von der Beklagten, der 81-jährigen Mutter des Sohnes, die Löschung eines zu ihren Gunsten eingetragenen Wohnungsrechts.
Die Beklagte und ihr verstorbener Ehemann überließen den Klägern ein Grundstück unentgeltlich und erhielten im Gegenzug ein lebenslanges Wohnungsrecht.
Es gab Streitigkeiten über Nebenkosten, die durch einen Vergleich im Jahr 2009 beigelegt wurden.
Die Beklagte und ihr Ehemann zogen 2020 aus gesundheitlichen Gründen in ein Pflegeheim. Die Wohnung steht seitdem leer.
Die Kläger argumentierten, dass das Wohnungsrecht gelöscht werden sollte, da es nicht mehr ausgeübt werden kann. Sie behaupteten auch, dass die Beklagte die Wasserleitungen nicht ordnungsgemäß durchspülte, was zu einer Legionellengefahr führte.
Die Beklagte argumentierte, dass sie das Wohnrecht nicht aufgeben müsse und dass sie die Nebenkosten zahlen könnte, wenn die Kläger die Vermietung der Wohnung an Dritte erlauben würden.
Das Gericht entschied, dass das Wohnrecht nicht erloschen ist, da ein subjektives Ausübungshindernis nicht zum Erlöschen eines Wohnrechts führt.
Das Gericht stellte fest, dass die Kläger keinen Anspruch auf Löschung des Wohnrechts haben und dass das Festhalten der Beklagten an dem Wohnrecht nicht gegen das Schikaneverbot verstößt.

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Was ist vorgefallen?
Im Kern des Falles steht ein Ehepa[…]


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