Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verlängerung der Berufsausbildung bei Arbeitsunfähigkeit

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Verlängerung der Ausbildungszeit: Ein Blick auf den Fall einer Auszubildenden
Die rechtliche Auseinandersetzung zwischen den Parteien dreht sich um die Frage, ob das Berufsausbildungsverhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten fortbesteht oder nicht. Im Kern des Disputs steht die Verlängerung der Berufsausbildung der Klägerin, die aufgrund einer Erkrankung nach einem Wegeunfall ihre Ausbildung nicht wie geplant abschließen konnte. Die Klägerin strebt eine Verlängerung der Ausbildungsdauer an, während die Beklagte sich auf das reguläre Ende des Ausbildungsverhältnisses beruft.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Ca 1212/22  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Streitgegenstand: Parteien streiten über den Bestand ihres Berufsausbildungsverhältnisses.
Die Beklagte sieht das Ausbildungsverhältnis mit Ablauf der Ausbildungsdauer als beendet an.
Die Klägerin möchte eine Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses.
Nach einem Wegeunfall war die Klägerin lange arbeitsunfähig und konnte nicht an den Abschlussprüfungen teilnehmen.
Die zuständige Stelle hat die Arbeitsunfähigkeit als wichtigen Grund für die Nichtteilnahme anerkannt.
Das Gericht entscheidet, dass das Berufsausbildungsverhältnis mit Ablauf des 31.08.2022 geendet hat.
Schadensersatzansprüche der Klägerin gegen die Beklagte bestehen nicht.

[toc]
Hintergrund des Falles
Rechtliche Auseinandersetzung um Ausbildungsverlängerung nach Wegeunfall: Gericht weist Klage ab. (Symbolfoto: fizkes /Shutterstock.com)

Die Klägerin und die Beklagte schlossen am 15.07.2019 einen Berufsausbildungsvertrag. Gemäß diesem Vertrag wurde die Klägerin in dem Beruf einer Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung ausgebildet. Die Ausbildung begann am 01.09.2019 und sollte regulär am 31.08.202[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv