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WEG – Baumaßnahmen – Eigentümerbeschluss nur über das Ob der Maßnahme

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Miet- und WEG-Recht: Baumaßnahmen und Entscheidungen im Kontext von Eigentümerbeschlüssen
Eines der bedeutendsten und immer wieder im Mittelpunkt juristischer Debatten stehenden Themen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) sind die umstrittenen Baumaßnahmen und die damit verbundenen Eigentümerbeschlüsse. Das vorliegende Urteil vom Landgericht Stuttgart wirft erneut Licht auf diese komplexen rechtlichen Gegebenheiten und bietet Klarheit in Bezug auf die rechtlichen Vorgaben und Pflichten der Beteiligten.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 10 S 39/21  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Mietrecht: Urteil betreffend die Errichtung einer Elektroladestation neben einem Stellplatz auf dem Gemeinschaftseigentum.
Kläger wurde zuvor verurteilt, die Elektroladestation und die damit verbundenen Einrichtungen auf seine Kosten zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
Der Kläger kam dieser Verurteilung nicht nach, daher wurde die Beklagte ermächtigt, die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Klägers durch einen Fachbetrieb durchführen zu lassen.
Kläger hat einen Antrag auf Genehmigung der Errichtung der Ladestation gestellt, dieser wurde jedoch zurückgewiesen, da die Miteigentümer die Entwicklung eines Gesamtkonzepts abwarten wollten.
Das Amtsgericht Tübingen hat zuvor entschieden, dass der Kläger keinen Vorschuss für die Rückführung der Installationen erhalten kann.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft möchte das Laden elektrischer Fahrzeuge vorerst nur über Wallboxen erlauben und hat daher den Vorschlag des Klägers für ein umfassenderes Ladeinfrastrukturkonzept abgelehnt.
Der Hilfsantrag des Klägers, eine Wallbox anzubringen, wurde mangels Vorbefassung der Eigentümerversammlung und daher fehlendem Rechtsschutzbedürfnis als unzulässig beurteilt.

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Kernpunkt des Falles
Das Landgericht Stuttgart musste sich mit dem Fall auseinandersetzen, in dem es um einen Berufungsentscheid des Klägers ging. Dieser Berufungsentscheid betraf das Urteil des Amtsgerichts Tübingen vom 27. August 2021. Die zentrale Frage des Falles war die Abänderung des ursprünglichen Urteils dahingehend, ob die Beklagte verpflichtet ist, an den[…]


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