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Verkehrsunfall mit Todesfolge – Berechnung des Unterhaltsschadens

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Unterhaltsansprüche und Verkehrsunfall: Ein komplexer Fall um Witwen- und Waisenunterhalt
Der Fall dreht sich um Unterhaltsansprüche, die aus einem tragischen Verkehrsunfall resultieren. Die Parteien streiten um die Berechnung des Unterhaltsschadens, insbesondere im Hinblick auf die Witwe und die Waisen des Verstorbenen. Das Hauptproblem liegt in der komplexen Berechnung des Unterhalts, die von verschiedenen Faktoren wie Fixkosten, Naturalunterhalt und möglichen Waisenrenten beeinflusst wird.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 44 O 1216/19  >>>

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Der Streit um die Fixkosten
Unterhaltsansprüche nach Verkehrsunfall: Ein komplexer Rechtsstreit um Witwen- und Waisenunterhalt beleuchtet die Schwierigkeiten bei der Berechnung von Fixkosten und Naturalunterhalt. (Symbolfoto: Jan H Andersen /Shutterstock.com)

Ein wesentlicher Streitpunkt in der Auseinandersetzung ist die Höhe der angesetzten Fixkosten. Der Kläger argumentiert, dass sich für die Jahre 2016 und 2017 Fixkosten in Höhe von 10.664,23 € ergeben würden. Die Beklagtenpartei stellt diese Berechnung jedoch in Frage, insbesondere da nachprüfbare Belege für diverse Aufwendungen wie Stromkosten, Wassergebühren und Versicherungen fehlen würden.
Naturalunterhalt: Ein weiteres Streitfeld
Ein weiteres umstrittenes Thema ist der Naturalunterhalt, insbesondere im Hinblick auf die Haushaltsführung. Der Kläger behauptet, dass ein Aufwand von 5,5 Stunden pro Tag für die gesamte Haushaltsführung realistisch sei. Die Beklagtenpartei hält dies jedoch für übertrieben und argumentiert, dass selbst bei einem umfangreichen Haushalt ein Aufwand von maximal 3 Stunden pro Tag realistisch sei.
Die Rolle der Waisenrente
Ursprünglich hatte der Kläger auch einen Unterhaltsanspruch für die Waisen geltend gemacht, diesen jedoch später fallen gelassen. Stattdessen konzentrierte er sich auf den Unterhaltsanspruch für die Witwe. Dies hatte zur Folge, dass die Berechnung des Unterhaltsanspruchs für die Witwe günstiger für die Beklagtenpartei ausfiel. Der Kläger erweiterte seine Klage später auf Zahlung von 24.334,50 €.
Das Urteil und seine Konsequenzen


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