Beitragsanpassungen in der Privaten Krankenversicherung: Ein kritischer Blick auf Rechtmäßigkeit und Transparenz
In einem bemerkenswerten Fall hat das Landgericht Krefeld über die Rechtmäßigkeit von Beitragsanpassungen in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung entschieden. Die Klagepartei, ein Versicherungsnehmer, bestritt die Gültigkeit mehrerer Beitragserhöhungen, die von der Versicherungsgesellschaft, der Beklagten, durchgeführt wurden. Der Hauptstreitpunkt lag in der Frage, ob die Beklagte die Beitragsanpassungen ausreichend begründet hatte und ob sie überhaupt das Recht zur Anpassung der Prämien hatte.
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Die Frage der ausreichenden Begründung
(Symbolfoto: REDPIXEL.PL /Shutterstock.com)
Die Klagepartei argumentierte, dass die Beitragsanpassungen aufgrund mangelnder Begründung rechtswidrig seien. Die Versicherungsgesellschaft hatte die Erhöhungen mit formelhaften und abstrakten Ausführungen begründet, die laut Kläger nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprachen. Die Klagepartei forderte, dass die Beklagte die Gründe für die Erhöhung so darlegen müsse, dass eine summarische Überprüfung der Prämienanpassung möglich sei.
Rechtliche Grundlage für Prämienanpassungen
Ein weiterer strittiger Punkt war die Frage, ob die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Beklagten eine wirksame Rechtsgrundlage für die Beitragsanpassungen boten. Die Klagepartei argumentierte, dass die Versicherungsgesellschaft nicht das Recht zur Anpassung der Prämien hatte, wenn die Abweichung der erforderlichen von den kalkulierten Leistungen für einen Tarif nicht mehr als 10% betrug. Die Klagepartei sah hierin ein nicht vorgesehenes Ermessen der Beklagten.
Verjährung der Ansprüche
Die Beklagte argumentierte, dass einige der Ansprüche der Klagepartei verjährt seien. Die Klagepartei entgegnete jedoch, dass sie zunächst keine Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen gehabt habe. Zudem sei aufgrund der unklaren und zweifelhaften Rechtslage bis zum Jahr 2019 eine Klageerhebung unzumutbar gewesen.
Das Urteil und seine Konsequenzen
Das Gericht ent[…]