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Anforderungen an zulässigen Wiedereinsetzungsantrag nach § 329 Abs. 7 StPO

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Wiedereinsetzungsanträge und die Rolle von Attesten: Ein Blick auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken
Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat in einem Beschluss vom 8. März 2023 eine wichtige Entscheidung in Bezug auf Wiedereinsetzungsanträge nach § 329 Abs. 7 StPO getroffen. Im Zentrum des Falles stand ein Angeklagter, der wegen Beleidigung, Bedrohung und Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt wurde. Der Angeklagte hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt, war jedoch nicht zur Berufungshauptverhandlung erschienen. Er hatte versucht, seine Abwesenheit durch die Vorlage eines ärztlichen Attests zu entschuldigen. Das Gericht musste daher klären, unter welchen Bedingungen ein Wiedereinsetzungsantrag und die Vorlage eines Attests als ausreichende Entschuldigung für die Säumnis in der Berufungshauptverhandlung gelten können.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Ws 51/23  >>>

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Die Unzulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags
Der Angeklagte und sein Verteidiger hatten Wiedereinsetzungsanträge gestellt, die das Landgericht Saarbrücken als unzulässig verworfen hatte. Die Begründungen waren vielfältig: Zum einen fehlte es dem Antrag des Angeklagten an der erforderlichen Schriftform, zum anderen wurde der Antrag des Verteidigers als nicht fristgerecht angesehen. Der Angeklagte legte daraufhin sofortige Beschwerde ein, die jedoch vom Oberlandesgericht als unbegründet verworfen wurde.
Die Rolle des ärztlichen Attests
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Falles war die Rolle des ärztlichen Attests. Das Gericht stellte klar, dass ein Attest nur dann als ausreichende Entschuldigung gelten kann, wenn es körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nachweist, die eine Teilnahme an der Verhandlung unzumutbar machen. In diesem Fall war das Attest nicht ausreichend, um die Säumnis des Angeklagten zu entschuldigen.
Glaubhaftmachung und Beweismittel
Das Gericht betonte auch die Bedeutung der Glaubhaftmachung bei der Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags. Es reicht nicht aus, einfach ein Attest oder eine andere Erklärung vorzulegen. Die Tatsachen müssen in ausreichendem Maße glaubhaft gemacht werden, und dafür sind in der Regel weitere Beweismittel erforderlich.
Schlüsselerkenntnisse und ihre Bedeutung
Dieser Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken liefert wichtige Erkenntnisse für die Praxis der Wiedereinsetzungsanträge. Er macht deutlich, d[…]


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