Ungültigkeit eines Immobilienkaufvertrags: Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Marktwert
Der Fall dreht sich um einen komplexen Rechtsstreit, der die Gültigkeit eines Grundstückkaufvertrags in Frage stellt. Im Kern geht es um ein Missverhältnis zwischen dem Kaufpreis und dem tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie. Die Klägerin, eine ältere Dame, hatte ihr Reihenhaus an die Beklagten verkauft. Später stellte sich heraus, dass der vereinbarte Kaufpreis weit unter dem Marktwert der Immobilie lag. Das Landgericht Berlin hatte in erster Instanz ein Urteil gefällt, das nun vom Kammergericht Berlin in Teilen abgeändert wurde. Die Hauptfrage, die das Gericht zu klären hatte, war, ob der Vertrag aufgrund des erheblichen Missverhältnisses zwischen Kaufpreis und Verkehrswert der Immobilie nichtig ist.
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Schwarzarbeit und Nichtigkeit des Vertrags
Eine Lektion in Immobilienfairness: Kammergericht Berlin erklärt Verkauf aufgrund des erheblichen Missverhältnisses zwischen Kaufpreis und Marktwert für ungültig. (Symbolfoto: fizkes /Shutterstock.com)
Das Landgericht hatte die Beklagten ursprünglich zur Abgabe einer Rückauflassungserklärung verpflichtet, allerdings nur gegen eine Zahlung von 40.000 Euro durch die Klägerin. Das Gericht argumentierte, dass der Vertrag wegen Verstoßes gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG) nichtig sei. Die Klägerin legte Berufung ein und argumentierte, dass die Bedingung der Zahlung von 40.000 Euro ungerecht sei.
Wucher und psychologischer Druck
Die Klägerin führte weiter aus, dass sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses fast 81 Jahre alt und nicht geschäftserfahren war. Sie behauptete, von den Beklagten, die ihr physisch und psychisch überlegen waren, überrumpelt worden zu sein. Darüber hinaus wurde der Verkehrswert der Immobilie auf mindestens 250.000 Euro geschätzt, während der tatsächliche Kaufpreis weit d[…]