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Missbrauch der Probezeit – Was sagt das Arbeitsrecht dazu?

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In der gängigen Praxis ist die Probezeit bei der Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses der Standard. Obgleich nahezu jeder Arbeitnehmer über diesen Umstand Bescheid weiß, ist das Wissen, was sich genau hinter der Probezeit verbirgt und welche rechtliche Grundlage für diese Zeitspanne zugrunde gelegt wird, nicht sehr weitverbreitet. Gleichermaßen verhält es sich auch mit den Problematiken, die sich in der Erprobungszeit ergeben können. Mitunter gibt es auch das Risiko des Missbrauchs der Probezeit, der jedoch erst einmal erkannt werden muss.

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Was bedeutet eine Probezeit im Arbeitsrecht?
Die Probezeit: Chance und Risiko zugleich. Ihr Arbeitsverhältnis kann geprägt sein von neuen Erfahrungen und Potenzial, doch Missbrauch der Probezeit ist real und hat arbeitsrechtliche Konsequenzen. Bleiben Sie informiert! (Symbolfoto: fizkes /Shutterstock.com)

Das Arbeitsrecht definiert die Probezeit als eine Zeitspanne der Erprobung des Arbeitnehmers, die seitens des Arbeitgebers festgelegt wird. Innerhalb dieser Zeitspanne möchte der Arbeitgeber herausfinden, ob der Arbeitnehmer mit seinen Fähigkeiten den Anforderungen des Berufs gerecht werden kann oder nicht. Die Probezeit ist jedoch auch für einen Arbeitnehmer eine bedeutungsvolle Zeit, da die Kündigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb dieser Zeitspanne vereinfacht ist und der Arbeitnehmer einen guten Einblick in das Unternehmen erhalten kann. Die Probezeit gilt sowohl für befristete als auch für unbefristete Arbeitsverhältnisse gleichermaßen. Die Dauer der Erprobung kann individuell festgelegt werden, allerdings gibt es seitens des Gesetzgebers in Deutschland eine festgelegte Maximaldauer.
Die zweischneidige Klinge der Probezeit
Obgleich die Zeit der Erprobung sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer gleichermaßen Vorteile mit sich bringt, so muss sie trotzdem als zweischneidiges Schwert betrachtet werden. Der Arbeitgeber kann innerhalb der Probezeit einem Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen die Kündigung aussprechen und auch der Arbeitnehmer hat dieses Recht. Dies bringt den Umstand mit sich, dass diese Zeitspanne als sehr unsichere Zeit für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer gilt. In Zeiten des Fachkräftemangels verbindet ein Arbeitgeber mit der Einstellung e[…]


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