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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kindes-Einbenennung – Voraussetzungen für Einwilligungsersetzung

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Namensänderung im Familiengericht: Kindeswohl und rechtliche Hürden
Die Frage der Namensänderung eines Kindes nach einer Trennung oder Scheidung ist ein komplexes und emotionales Thema. In dem vorliegenden Fall strebt die Kindesmutter eine Namensänderung für ihr Kind an, um einen gemeinsamen Familiennamen mit ihrem neuen Ehemann und dem beteiligten Kind zu tragen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: II-2 WF 14/20  >>>

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Hintergrund und Begründung der Kindesmutter
Die Kindesmutter argumentierte, dass der leibliche Vater des Kindes, der sich aufgrund seiner Drogenabhängigkeit in einem Methadonprogramm befindet, ursprünglich zugestimmt hatte, den Namen zu ändern, dies jedoch später verweigerte. Sie betonte, dass die Namensänderung im besten Interesse des Kindes sei, insbesondere aufgrund der Drogenprobleme des Vaters und der daraus resultierenden Trennung.
Familiengerichtliche Entscheidung
Das Familiengericht wies den Antrag der Mutter zurück. Es argumentierte, dass eine Namensänderung nur dann erforderlich sei, wenn konkrete Umstände das Kindeswohl gefährden würden. Die Beweispflicht liegt beim antragstellenden Elternteil. Das Gericht stellte fest, dass die Integration des Kindes in die neue Familie bereits gegeben sei und es daher keiner zusätzlichen Namensänderung bedürfe.
Die Bedeutung des Familiennamens
Ein zentrales Argument der Kindesmutter war, dass das Kind durch die Namensänderung eine stärkere Zugehörigkeit zur neuen Familie empfinden würde. Das Kind verbinde mit dem Namen des leiblichen Vaters negative Erfahrungen. Allerdings betonte das Gericht die Bedeutung der Kontinuität der Namensführung, die über das Kindesalter hinausreicht.
Weitere Überlegungen und Beschwerde
Die Kindesmutter legte gegen den Beschluss Beschwerde ein und verwies auf ein Sachverständigengutachten. Sie betonte, dass das Kind nach der Zustellung des erstinstanzlichen Beschlusses einen schweren Asthmaanfall erlitten habe, was die emotionale Belastung durch die Namensfrageunterstreicht. Das Gericht erkannte jedoch an, dass das Kind bereits gut in die neue Familie integriert sei und es keine konkreten Probleme im Zusammenhang mit der Namensdifferenz gebe.
Schlussgedanken
Die Frage der Namensänderung ist mehr als nur eine formale Angelegenheit. Sie berührt die Identität des Kindes, seine Beziehung zu beiden Elternteilen und seine Integration in eine neue Familie. Das Gericht muss dabei das Kindeswohl stets in d[…]


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