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WEG – Beschlussnichtigkeit wegen Unbestimmtheit ist auf Extremfälle beschränkt

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WEG-Beschluss: Grenzen der Nichtigkeit bei Unbestimmtheit
Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass die Nichtigkeit eines WEG-Beschlusses aufgrund von Unbestimmtheit nur in extremen Fällen gegeben ist.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2-13S94/22 >>>

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Hintergrund des Falles
Die klagende Gemeinschaft forderte von den Beklagten, die als Erben eines verstorbenen Wohnungseigentümers agierten, die Zahlung einer Sonderumlage in Höhe von Euro 6.489,16. Laut Protokoll hatte die Gemeinschaft in einer Versammlung beschlossen, eine Sonderumlage für die „Instandsetzung Außenanlage Gemeinschaftseigentum“ in Höhe von „ca. Euro 18.000,00“ zu erheben. Die Beklagten bestritten jedoch, dass diese Versammlung stattgefunden hat und argumentierten, dass der Beschluss aufgrund seiner Unbestimmtheit nichtig sei.
Amtsgerichtliche Entscheidung
Das Amtsgericht Friedberg wies die Klage ab. Es vertrat die Ansicht, dass der Beschluss, unabhängig davon, ob die Eigentümerversammlung tatsächlich stattgefunden hat, aufgrund mangelnder Bestimmtheit nichtig sei. Es wurde argumentiert, dass die zu erhebende Sonderumlage nicht konkret beziffert wurde und aus dem Beschluss nicht hervorgeht, welchen Umfang die Maßnahme haben sollte.
Berufung und Entscheidung des Landgerichts
Die Klägerin legte Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts ein. Das Landgericht Frankfurt am Main gab der Berufung statt und entschied, dass der Klägerin der geforderte Betrag zusteht. Es wurde festgestellt, dass die Zahlungspflicht durch den Beschluss der Eigentümerversammlung begründet wurde. Das Gericht betonte, dass die Nichtigkeit eines Beschlusses nur in extremen Fällen gegeben ist. Ein Beschluss ist nur dann nichtig, wenn er keinen durchführbaren Inhalt hat, nicht eindeutig ist oder widersprüchlich ist. Wenn ein Beschluss jedoch noch einen durchführbaren Regelungsinhalt erkennen lässt, führt dies nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit.
Schlussbetrachtung
Das Landgericht Frankfurt am Main hat klargestellt, dass die Nichtigkeit eines WEG-Beschlusses aufgrund von Unbestimmtheit nur in extremen Fällen gegeben ist. Ein Beschluss, der noch einen durchführbaren Regelungsinhalt erkennen lässt, ist nicht nichtig, sondern lediglich anfechtbar. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen und klaren Formulierung von Beschlüssen in der Wohnungseigentümergemeinschaft.


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